Baupublikation Hilterfingen
24.03.2021 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller: inArbeit AG, Walter Hartmann, Schulgässli 1a, 3800 Matten b. Interlaken.
Projektverfasser: Zahler GmbH, Ruedi Zahler, Bahnhofstrasse 7, 3713 Reichenbach.
Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung Wohnhaus.
Standort / Parzelle: Kohlerenweg 2, Hünibach, Parzelle Nr. 1077.
Koordinaten: 2 616 097 / 1 177 484.
Nutzungszone/Überbauungsordnung:
Mischzone M2.
Bauinventar: Erhaltenswertes K-Objekt der Baugruppe F.
Schutzobjekt: Erhaltenswerte Aussenräume, Gassen, Plätze.
Schutzzone: Perimeter Ortsbildschutzgebiet.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten der minimalen, lichten Raumhöhe (BauV Art. 67).
Gewässerschutzmassnahmen: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. April 2021.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 15. März 2021
Bauverwaltung Hilterfingen