Ordentliche Gemeindeversammlung

  21.04.2021 , Homberg

Freitag, 28. Mai 2021, 20 Uhr, Saal Restaurant Kreuz, Homberg

Traktanden:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2020
2. Wärmeverbund Käsereigenossenschaft
Homberg, Anschluss des Mehrzweckgebäudes; Verpflichtungskredit
3. Kauf Liegenschaft GBB Nr. 354 (Räumlichkeiten der Raiffeisenbank); Verpflichtungskredit
4. Schulhaus Enzenbühl, Teil-Fensterersatz durch Kunststofffenster; Verpflichtungskredit. Die Behandlung des Traktandums erfolgt nur, wenn gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 29. März 2021 aufgrund der Höhe des Verpflichtungskredits das fakultative Referendum ergriffen wird.
5. Strassensanierung Lütschental – Enzenbühl; Abrechnung Verpflichtungskredit
6. Orientierungen
7. Verschiedenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll der letzten Versammlung lag 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein, das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Das Protokoll der kommenden Gemeindeversammlung wird gem. Art. 67 Abs. 1 OgR 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

An der Versammlung ist stimmberechtigt, wer am Versammlungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung mit Ausführungen zur Jahresrechnung wird an alle Haushaltungen verschickt. Die Gemeinderechnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.

Wir laden die Bevölkerung ein, an der Versammlung teilzunehmen.

Für die Durchführung der Gemeindeversammlung unter Covid-19 hat der Gemeinderat ein Schutzkonzept erstellt. Es gilt Schutzmaskenpflicht beim Eingang und während der ganzen Versammlung. Wir führen Trackingmassnahmen durch; sollte sich im Nachgang der Gemeindeversammlung herausstellen, dass eine mit Covid-19 angesteckte Person an der Versammlung teilgenommen hat, wird diese gebeten, umgehend die Gemeindeverwaltung zu informieren, damit notfalls Quarantänemassnahmen angeordnet werden können.

Nach dem offiziellen Teil der Gemeindeversammlung gelten die Covid-19-Bestimmungen, wie sie für das Gastgewerbe gelten.

Homberg, 19. April 2021
Gemeinderat Homberg


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