Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerschaft der Grundstücke Thun 2 (Strättligen), Grundbuchblatt Nr. 1143 (Tempelstrasse 1, 3608 Thun), und Thun 2 (Strättligen), Grundbuchblatt Nr. 4896, lässt diese gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit Verbot belegen.Mit Verbot belegt wird das unbefugte Befahren der Grunds ...