Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Steffisburg 1 (Steffisburg)-Gbbl. Nr. 1334, 2314 und 2371 (mit den Mehrfamilienhäusern Thunstrasse 56, 58 und 60a sowie Autoeinstellhalle Thunstrasse 60, 3612 Steffisburg) lässt hiermit – die Gebäude und Anlagen; – die ober- und unterirdischen Parkplätze sowie die sonstige Umgebung gegen jede Besitzstörung mit einem gerichtlichen und unbefristeten Verbot belegen.