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Amtliche Publikationen

Verbote

Publikationen 294 Publikationen
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 892 lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
24.10.2024
Verbote
Gerichtliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 1175 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
24.10.2024
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Homberg Gbbl-Nr. 340 lässt hiermit die Gebäude und Bauten sowie das Parkplatzareal und die sonstige Umgebung des Grundstücks gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit einem unbefristeten Verbot belegen.
26.09.2024
Verbote
Gerichtliches Verbot
«Die Eigentümerin des Grundstücks Thierachern-Grundbuchblatt Nr. 594 lässt das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
22.08.2024
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer der Grundstücke Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 1563, 1663, 1664, 1665, 2478 und 2479 lassen hiermit die vor Ort gekennzeichneten Besucherparkplätze sowie die Privatparkplätze der Liegenschaft Dorfstrasse 80, 3661 Uetendorf, gegen jede Besitzesstörung (u.a. Sachbeschädigung Umzäunung) mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
25.07.2024
Verbote
Richterliches Verbot
Die Miteigentümer/innen des Grundstücks 939.1 Steffisburg 1 Grundbuchblatt Nr. 3331 (Miteigentümergemeinschaft), selbständiges und dauerndes Baurecht lastend auf den Grundstücken 939.1 Steffisburg 1 Grundbuchblatt-Nr. 3327 und 3328, lassen das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.
04.07.2024
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Steffisburg 1 Gbbl.-Nr. 4589 lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
10.05.2024
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 348 verbietet jede Besitzes Zerstörung, insbesondere das Betreten und Befahren des betreffenden Grundstücks (ausgenommen sind diejenigen, die das Recht der Dienstbarkeit innehaben), sowie das Anhalten sowie Parkieren von Fahrzeugen. Zudem ist es verboten, auf dem betreffenden Grundstück unbefugt Material zu deponieren. Für Unfälle und Schäden, die infolge Missachtung des Verbotes entstehen, wir…
11.04.2024
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Grundeigentümerin der Liegenschaften Auweg 23 und 25 (Schulanlagen), 3628 Uttigen, Uttigen-Grundbuchblatt Nr. 445, lässt hiermit ihre vorstehende Besitzung gegen Störungen jeder Art richterlich mit Verbot belegen.
21.03.2024
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Miteigentümergemeinschaft der Liegenschaft Dükerweg, Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 4587 lässt hiermit dieselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
29.02.2024
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft der Liegenschaft Dükerweg 10, Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 4591 lässt hiermit dieselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
29.02.2024
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft der Liegenschaft Dükerweg 8, Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 4590 lässt hiermit dieselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
29.02.2024
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin (Stockwerkeigentümergemeinschaft) des Grundstücks Uetendorf Grundbuchblatt-Nr. 1300 (Fliederweg 2 + 4) lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen. Verboten sind insbesondere das unbefugte Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art. Ausgenommen sind Besucher/ innen, Lieferanten und Handwerker im Auftrag der Stockwerkeigentümer/innen sowie Vertreter von Energie- und Wasserwerken oder sonstigen öf…
29.02.2024
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundstückblatt Nr. 458-1 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
08.02.2024
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerschaft des Grundstücks Uttigen 1 (Uttigen) 885.1 / 268 auf dem Uttiggut 1–5 in 3628 in Uttigen lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
16.11.2023
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstückes Oberhofen am Thunersee-Grundbuchblatt Nr. 1185 lässt hiermit dasselbe gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
16.11.2023
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 1605, Bernstrasse 13, lassen das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
26.10.2023
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Sigriswil-Grundbuchblatt Nr. 4593 lassen das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
12.10.2023
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Oberhofen am Thunersee-Grundbuchblatt Nr. 397 (Lagebezeichnung: Oberhofen am Thunersee, Römistall) lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen. Verboten sind insbesondere jegliches unbefugte Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art.
28.09.2023
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Steffisburg 1 (Steffisburg)-Gbbl. Nr. 1334, 2314 und 2371 (mit den Mehrfamilienhäusern Thunstrasse 56, 58 und 60a sowie Autoeinstellhalle Thunstrasse 60, 3612 Steffisburg) lässt hiermit – die Gebäude und Anlagen; – die ober- und unterirdischen Parkplätze sowie die sonstige Umgebung gegen jede Besitzstörung mit einem gerichtlichen und unbefristeten Verbot belegen.
29.06.2023