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Amtliche Publikationen

Verbote

Publikationen 304 Publikationen
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 Gbbl.-Nr. 2716 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.
11.09.2025 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Reutigen 2 (Zwieselberg)-Grundbuchblatt Nr. 225 (Gebäude Glütsch 8, 8a und 8b) lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
14.08.2025 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Amsoldingen-Grundbuchblatt Nr. 189 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
17.07.2025 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin der Liegenschaften Goldiwilstrasse 6 – 8, 3600 Thun, Grundbuchblatt Nr. 4419, lässt hiermit diese gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
03.07.2025 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Bauberechtigte (Coop Pronto AG) des Grundstücks Thun 1 (Thun) Grundbuchblatt-Nr. 1828, Allmendstrasse 38, 3600 Thun, lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.
03.07.2025 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Sigriswil Grundbuchblatt-Nr. 5292 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung mit einem Verbot belegen.
12.06.2025 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Oberhofen am Thunersee-Grundbuchblatt Nr. 435 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
10.04.2025 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin resp. Baurechtsnehmerin der Grundstücke Thun 2 (Strättligen) Gbbl. Nm. 5183 und 5218 lässt die genannten Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
20.03.2025 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Der Eigentümer der Grundstücke Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 598 und 2690 (Allmendstrasse 92 und 94) lässt hiermit die Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
16.01.2025 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 1931 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
07.11.2024 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 892 lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
24.10.2024 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 1175 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
24.10.2024 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Homberg Gbbl-Nr. 340 lässt hiermit die Gebäude und Bauten sowie das Parkplatzareal und die sonstige Umgebung des Grundstücks gegen jede Besitzesstörung gerichtlich mit einem unbefristeten Verbot belegen.
26.09.2024 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
«Die Eigentümerin des Grundstücks Thierachern-Grundbuchblatt Nr. 594 lässt das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
22.08.2024 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümer der Grundstücke Uetendorf-Grundbuchblatt Nr. 1563, 1663, 1664, 1665, 2478 und 2479 lassen hiermit die vor Ort gekennzeichneten Besucherparkplätze sowie die Privatparkplätze der Liegenschaft Dorfstrasse 80, 3661 Uetendorf, gegen jede Besitzesstörung (u.a. Sachbeschädigung Umzäunung) mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
25.07.2024 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Die Miteigentümer/innen des Grundstücks 939.1 Steffisburg 1 Grundbuchblatt Nr. 3331 (Miteigentümergemeinschaft), selbständiges und dauerndes Baurecht lastend auf den Grundstücken 939.1 Steffisburg 1 Grundbuchblatt-Nr. 3327 und 3328, lassen das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.
04.07.2024 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Eigentümerin des Grundstücks Steffisburg 1 Gbbl.-Nr. 4589 lässt das genannte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
10.05.2024 ›
Verbote
Richterliches Verbot
Der Eigentümer des Grundstücks Steffisburg-Grundbuchblatt Nr. 348 verbietet jede Besitzes Zerstörung, insbesondere das Betreten und Befahren des betreffenden Grundstücks (ausgenommen sind diejenigen, die das Recht der Dienstbarkeit innehaben), sowie das Anhalten sowie Parkieren von Fahrzeugen. Zudem ist es verboten, auf dem betreffenden Grundstück unbefugt Material zu deponieren. Für Unfälle und Schäden, die infolge Missachtung des Verbotes entstehen, wir…
11.04.2024 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Grundeigentümerin der Liegenschaften Auweg 23 und 25 (Schulanlagen), 3628 Uttigen, Uttigen-Grundbuchblatt Nr. 445, lässt hiermit ihre vorstehende Besitzung gegen Störungen jeder Art richterlich mit Verbot belegen.
21.03.2024 ›
Verbote
Gerichtliches Verbot
Die Miteigentümergemeinschaft der Liegenschaft Dükerweg, Steffisburg 1 (Steffisburg)-Grundbuchblatt Nr. 4587 lässt hiermit dieselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
29.02.2024 ›