Personalverordnung – Inkraftsetzung

  27.03.2025 Horrenbach-Buchen, Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Horrenbach-Buchen die Personalverordnung an seiner Sitzung vom 17. März 2025 beschlossen hat und per 1. April 2025 in Kraft gesetzt wird.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann ab Publikation innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Die Personalverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen bezogen oder unter www.horrenbach-buchen.cheingesehenwerden.
DerGemeinderat


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