Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
14.08.2025 Allgemeine PublikationenGemäss Art. 582 ZGB, Art. 38 ff. der Verordnung betreffend die Errichtung des Inventars und Art. 63 ff. des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, werden die Gläubiger und Bürgschaftsgläubiger der nachgenannten Person aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist bei der zuständigen Behörde schriftlich einzureichen. Für nicht angemeldete Forderungen wird jede Haftpflicht abgelehnt (Art. 590 ZGB). Gleichzeitig werden auch die Schuldner der nachgenannten Person aufgefordert, innerhalb der gleichen Frist ihre Schulden bei dem mit der Errichtung des Inventars beauftragten Notaren schriftlich anzumelden.
Durch Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Thun vom 7. August 2025 ist über den Nachlass der nachgenannten Person die Errichtung des öffentlichen Inventars angeordnet worden:
Oskar Landolt, geb. 24. November 1971, von Glarus Nord GL, geschieden, wohnhaft gewesen Talackerstrasse 71, 3604 Thun, verstorben am 10. Juli 2025 in Interlaken BE.
Eingabefrist: 17. September 2025.
Anmeldestellen: 1. Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun: für Forderungen und Bürgschaftsansprüche gegenüber Oskar Landolt; 2. Notar Daniel Iseli, Bahnhofstrasse 6, 3600 Thun: für Guthaben von Oskar Landolt. Die Gläubiger werden bezüglich nicht angemeldeter Forderungen auf Art. 589 ZGB und Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht.
Massaverwalter: Philippe Heuberger, Blümlisalpstrasse 30, 3628 Uttigen
Thun, 8. August 2025
Der Beauftragte: Daniel Iseli, Notar