Verbot der Schiffahrt und des Badens auf dem Thunersee und der Aare

  21.07.2021 Regierungsstatthalteramt

Gestützt auf das Regierungsstatthaltergesetz sowie das Organisationsgesetz wird wegen des Hochwassers und der akuten Gefahrenlage verfügt:
1. Ab 15. Juli, 14.00 Uhr ist die Schifffahrt, das Baden, Stand-Up-Paddling und dergleichen auf dem Thunersee und in der Aare verboten.
2. Ausgenommen vom Verbot sind
– Militär, Polizei, Rettungskräfte und Berufsfischer,
– BLS-Schiffe mit Sonderbewilligungen.
3. Dieses Verbot wird vorab über die Medien bekanntgegeben und im Amtsblatt publiziert. Die Anstössergemeinden werden gebeten, dieses Verbot in geeigneter Form in Bootshäfen, an Ländten, Badestränden und Einstiegsstellen anzuschlagen.
4. Die Aufhebung des Verbots wird über die Medien mitgeteilt.
5. Ab Montag, 19. Juli gilt das Verbot nur noch
– auf dem See für die Motorschiffahrt
– auf der Aare (für alle Aktivitäten).
6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Beschwerde an die kantonale Sicherheitsdirektion geführt werden. Wegen Gefahr in Verzug wird einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen.

Der Regierungsstatthalter sig. Marc Fritschi


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