Eingeschränkter Winterdienst

  04.02.2018 , Seftigen

Wie in den Vorjahren wird auch in diesem Jahr der Winterdienst eingeschränkt durchgeführt. Für die Schneeräumung und Bekämpfung der Eisglätte haben exponierte Strassen und Trottoirs höchste Priorität. Auf den flachen Strassenstücken erfolgt der Winterdienst in zweiter Priorität. Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, in jedem Fall die Fahrweise den Verhältnissen anzupassen und für eine gute Winterausrüstung zu sorgen. Fussgänger und Radfahrer werden gebeten, gut sichtbare Kleidung und gutes Schuhwerk zu tragen.

Pflichten der Verkehrsteilnehmenden und Strassenanstösser

Es wird gebeten, die Fahrzeuge möglichst nahe am Strassen- beziehungsweise Trottoirrand zu parkieren und darauf zu achten, dass der Verkehr, insbesondere Fahrzeuge der Blaulichtorganisationen und des Winterdienstes, ungehindert zirkulieren kann. Das Parkieren auf Trottoirs ist verboten. Bäume und Sträucher, die unter anderem wegen der Schneelast in das Lichtraumprofil hineinragen, sind auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden. Für Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des Lichtraumprofils und an Fahrzeugen, die auf der Strasse parkiert sind, wird keine Haftung übernommen. Des Weitern machen wir darauf aufmerksam, dass die Strassenanstösser für die Schneeräumung im Bereich ihres Strassenanschlusses selber verantwortlich sind und dass der Schnee nicht auf der Gemeindestrasse deponiert werden darf. Für das Verständnis und die Mitwirkung danken wir bestens.

Gemeinderat


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