Mitwirkungsverfahren ZPP Hohlenmatt

  18.03.2020 , Seftigen

Der Gemeinderat bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, eine Zonenplanänderung zur öffentlichen Mitwirkung. Es handelt sich dabei um den Erlass einer «Zone mit Planungspflicht» (ZPP) für die Parzellen Nr. 210 und 1008 im Gebiet «Hohlenmatt». Es liegt ein Überbauungskonzept für 20 Wohneinheiten vor. Das Überbauungskonzept mit Zonenplanänderung, der Entwurf der ZPP-Vorschriften und der Erläuterungsbericht liegen ab sofort in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Ferner können die Dokumente unter www.seftigen.ch/projekte/zpp.hohlenmatt abgerufen werden. Die Mitwirkungsfrist dauert bis 6. April 2020. Wegen der Coronavirus-Epidemie findet die für den 23. März 2020 angekündigte Informationsversammlung nicht statt. An deren Stelle finden Sie eine Präsentation unter der vorerwähnten Website. Sie kann auch bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Für Fragen steht Gemeindepräsident Urs Indermühle zur Verfügung (079 636 97 93, urs.indermuehle@swiss com.ch). Allfällige Einwendungen und Anregungen zum Entwurf der ZPP-Vorschriften sind schriftlich und begründet zu richten an: Gemeinderat, 3662 Seftigen, oder per E-Mail an info@ seftigen.ch.

Der Gemeinderat


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