Öffentliche Planauflage

  31.05.2018 , Sigriswil

Revision der Ortsplanung, Phase 1, umfassend das Baureglement und die damit zusammenhängenden punktuellen Anpassungen der Zonenpläne und des Zonenplans Landschaft.

Änderungen gegenüber dem Beschluss der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2016 aufgrund des kantonalen Genehmigungsverfahrens.

Der Gemeinderat Sigriswil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnten und im Folgenden im Detail aufgeführten Änderungen zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Es handelt sich dabei um
– den Verzicht auf die Ausscheidung der Weilerzone Oberhuse (bereits beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung dagegen eingereichte Einsprachen gelten als aufrechterhalten und müssen nicht erneut eingereicht werden),
– geringfügige Anpassungen bei der Abgrenzung der Weilerzonen Wiler und Ringoldswil
– die Anpassung von Art. 212 Abs. 4 Bst. d (vorspringende Gebäudeteile): Beschränkung auf offene vorspringende Gebäudeteile bis max. 3,0 m über die Fassade, Verzicht auf eine Beschränkung des Anteils des entsprechenden Fassadenabschnitts.
– die Anpassung von Art. 415 Abs. 8 GBR, wonach der Anteil von Dachaufbauten bei schützenswerten und erhaltenswerten Baudenkmälern auf 30 Prozent der Fassadenlänge des obersten Geschosses nicht überschritten werden darf (bereits beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung dagegen eingereichte Einsprachen gegen die Einschränkungen bei schützenswerten und erhaltenswerten Gebäuden bleiben aufrecht; die übrigen eingereichten Einsprachen sind gegenstandslos geworden).

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. Mai 2018 bis und mit 25. Juni 2018, in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung Sigriswil, öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind nur gegen die vom Gemeinderat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens im geringfügigen Verfahren beabsichtigten Änderungen möglich und sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Sigriswil, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, einzureichen.

Sigriswil, 24. Mai 2018

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote