Gesamterneuerungswahlen 2020

  01.07.2020 , Sigriswil

Gestützt auf Art. 21 des Urnenwahl- und Abstimmungreglements 2016 der Einwohnergemeinde Sigriswil, veröffentlicht der Gemeinderat folgende Wahlanordnung:

a) Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz) auf Sonntag, 27. September 2020 für
– 7 Mitglieder des Gemeinderates und
– 6 Mitglieder der Baupolizei- und Planungskommission

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 10. August 2020, 11.30 Uhr im Büro der Gemeindeschreiberei Sigriswil einzureichen. Die Postaufgabe hat so zu erfolgen, dass die Vorschläge zum genannten Zeitpunkt eingereicht sind.
Die Wahlvorschläge können so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als Sitze zu vergeben sind. Jeder Name darf zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden. Die Vorschläge müssen von wenigstens fünf in der Gemeinde Sigriswil stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein und am Kopf, zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen, eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen (Partei, Wählergruppe, usw.). Listenverbindung ist nicht gestattet.

b) Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) auf Sonntag, 29. November 2020 für
– die Gemeindepräsidentin / den Gemeindepräsidenten aus den Mitgliedern des neu gewählten Gemeinderates,
– die Vizegemeindepräsidentin / den Vizegemeindepräsidenten in gleicher Person aus den Mitgliedern des neu gewählten Gemeinderates und
– die 3 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission.

Die Wahlvorschläge für die Majorzwahlen sind bis Montag, 12. Oktober 2020, 11.30 Uhr im Büro der Gemeindeschreiberei Sigriswil einzureichen. Die Postaufgabe hat so zu erfolgen, dass die Vorschläge zum genannten Zeitpunkt eingereicht sind. Die Vorschläge müssen von wenigstens fünf in der Gemeinde Sigriswil stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein und am Kopf, zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen, eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen (Partei, Wählergruppe, usw.).

Rückzugs- und Ersatzmeldungen:
Für das Verhältniswahlverfahren (Proporz) wird die Frist auf Montag, 17. August 2020, 11.30 Uhr im Besitze des Gemeindeschreibers angesetzt. Für das Mehrheitswahlverfahren (Majorz) wird die Frist auf Dienstag, 19. Oktober 2020,11.30 Uhr im Besitze des Gemeindeschreibers angesetzt.

Bezüglich der Durchführung der Gesamterneuerungswahlen wird im Übrigen auf das Urnenwahl- und Abstimmungsreglement, welches unter www.sigriswil.ch eingesehen, respektive bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil bezogen werden kann, verwiesen.

Für allfällige Fragen steht Gemeindeschreiber Anton Haldemann gerne zur Verfügung.

Sigriswil, Juni 2020

Gemeinderat Sigriswil


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