Kommissionswahlen gemäss Gemeindeordnung (GO) Art. 60

  11.11.2020 , Sigriswil

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Gestützt auf die Gemeindeordnung 2021, Art. 60, wählt der Gemeinderat im Januar 2021 für eine einheitliche Amtsdauer von 4 Kalenderjahren die folgenden Kommissionen:
4 Mitglieder der Bildungs- Kultur und Sportkommission, 4 Mitglieder der Finanzkommission, 4 Mitglieder der Infrastrukturkommission 4 Mitglieder der Sicherheitskommission, 4 Mitglieder der Sozialkommission sowie 2 Mitglieder der Betriebskommission Forst.

Die Wahlvorschläge sind bis Montag, 21. Dezember, 11.30 Uhr, einzureichen und müssen zu diesem Zeitpunkt im Besitze der Gemeindeschreiberei Sigriswil sein. Das Vorschlagsrecht steht den Ortschaften, politischen Parteien und weiteren Gruppierungen zu. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 5 in der Einwohnergemeinde Sigriswil stimmberechtigten Personen unterschrieben sein und am Kopf, zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen, eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen (Ortschaft, Partei, Wählergruppe usw.).

Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen mit den folgenden Angaben gemeldet werden:

Name, Vorname, Jahrgang, Berufsbezeichnung und Ortschaft. Im Weiteren ist der Vermerk «bisher» bzw. «neu» anzubringen.

Die Vorschläge können so viele Namen wählbarer Personen enthalten wie Sitze zu vergeben sind.

Minderheitenschutz
Die Bestimmungen über den Minderheitenschutz werden gemäss Gemeindegesetz und Gemeindeverordnung angewendet.

Sigriswil, 9. November 2020
Einwohnergemeinde Sigriswil


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