2. Öffentliche Planauflage

  17.03.2021 , Sigriswil

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Endorfhohle»
Parzellen Nr. 5612, 4440, 4438, 4819, 4806, 4439 und 4441, Endorf, Sigriswil

Der Gemeinderat Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung aufgrund von nachträglich im Rahmen des Einspracheverfahrens vorgenommenen Ergänzungen und Präzisierungen zur 2. öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen vom 18. März bis und mit 19. April in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die nachträglich vorgenommenen Änderungen bei der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Sigriswil, 18. März 2021
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote