Belagsarbeiten gemäss Zustandsanalyse 2021, oberer Teil Wilerallmistrasse; Kreditgenehmigung/ Finanzreferendum

  31.03.2021 , Sigriswil

Auf Basis der im Jahre 2012 durchgeführten Strassenzustandsanalyse ist in der Investitionsrechnung ein jährlich wiederkehrender Betrag für Belagssanierungen eingestellt. Der Fokus richtet sich dabei auf die Erhaltung des in der Analyse als «gut» und «ausreichend» ausgewiesenen Strassennetzes, damit man diesen Zustand sichern kann.

Im Jahr 2021 soll der obere Teil der Wilerallmistrasse vom «Moos» (Höhe Liegenschaft Wilerallmistrasse 54a) bis Skilift Wilerallmi (Weiderost) saniert werden. Der untere Streckenabschnitt von «Flüeacher» bis «Moos» wird zu einem späteren Zeitpunkt saniert.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2021 einen Kredit in der Höhe von Fr. 385 000.– für die Belagsarbeiten gemäss Zustandsanalyse 2021, Wilerallmistrasse, oberer Teil, genehmigt.

Gemäss Art. 62 Abs. 2 der Gemeindeordnung 2021 unterliegt dieser Beschluss des Gemeinderates dem Finanzreferendum; er wird hiermit mit einer Referendumsfrist von 30 Tagen im Thuner Amtsanzeiger publiziert. Innerhalb dieser Frist können 5% der Stimmberechtigten mittels ihrer Unterschrift die Behandlung des Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Sollte das Finanzreferendum ergriffen werden, müssen die Unterschriftenlisten Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnadresse und die eigenhändige Unterschrift enthalten. Die Unterschriftenlisten sind handschriftlich und in Blockschrift auszufüllen. Die Unterschriftenlisten sind bis Montag, 19. April, 11.30 Uhr, der Gemeindeschreiberei Sigriswil abzugeben.

Läuft die Referendumsfrist unbenutzt ab, wird der Beschluss des Gemeinderates rechtskräftig. Die Unterlagen können während der Referendumsfrist bei der Gemeindeschreiberei Sigriswil oder auf www.sigriswil.ch eingesehen werden.
Gemeinderat Sigriswil


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