Sigriswil

  04.02.2018 Verkehrsmassnahmen, Sigriswil

Käseteilet im Justistal Sigriswil am 22. September 2017
Die Alpgenossenschaften des Justistals haben den bekannten Käseteilet auf Freitag, 22. September 2017 festgelegt.
Die nachfolgenden Verkehrsmassnahmen haben zum Zweck, den eigentlichen Käseteilet, die Älpler sowie den Alpabzug in den Vordergrund dieses Anlasses zu stellen. Weiter sollen der zivile Verkehr, die Hinfahrt der landwirtschaftlichen Transportfahrzeuge und die Alpabfahrt der Kühe geregelt werden.
Während den entscheidenden Zeiten ist die Grönstrasse mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt, jedoch wird ein Cartransport Sigriswil– Grön sichergestellt. Wegen beschränkten Parkplatzmöglichkeiten in Sigriswil bitten wir die Besucher, möglichst die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Der Käseteilet ist ein Anlass für Frühaufsteher! Es empfiehlt sich deshalb, früh anzureisen, damit Sie zur Zeit im Justistal ankommen.

Folgende Punkte gilt es zu beachten:
1. Allgemeines Fahrverbot (ausgenommen Be-

wirtschafter)
In beiden Fahrtrichtungen ab Sigriswil, Wiler, Baracke (Ticketautomat), und ab Beatenberg, Waldbrand (Ticketautomat), bis Justistal, Spycher (Ort des Käseteilet). Ebenso ist die Strecke Merligen–Grön in beiden Richtungen mit einem Fahrverbot belegt.
Fahrverbot Freitag, 22. September 2016; 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Ab 16.00 Uhr gilt das Fahrverbot bereits ab Sigriswil Dorf für die Feldenstrasse (Zubringerdienst gestattet). Das Fahrverbot wird kontrolliert und konsequent durchgesetzt.
2. Parkplätze

Den Zuteilungen der Parkplatzanweiser im Dorf Sigriswil ist Folge zu leisten. Es darf ausschliesslich auf signalisierten Parkplätzen parkiert werden. Es ist untersagt, auf Privatparkplätzen zu parkieren. Die Parkplätze bei Hotels, Restaurants, Lebensmittelgeschäften usw. sind für deren Gäste und Kunden freizuhalten.
Die Parkgebühr beträgt Fr. 5.– pauschal.
Die Ortspolizeibehörde Sigriswil macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass falsch parkierte Fahrzeuge, welche Durchfahrtsstrassen versperren, abgeschleppt werden können.
3. Cartransport Sigriswil–Grön

Einsteigeort: Gemeindeverwaltung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil. Der Shuttledienst beginnt ab 7.30 Uhr und ist durchgehend bis Mittag gewährleistet. Die Reisecars fahren von Sigriswil ins Justistal, Grön. Rückfahrt via Merligen nach Sigriswil durchgehend möglich, die letzte Rückfahrt erfolgt um 14.15 Uhr, anschliessend ist die Strasse für den Alpabzug dringend freizuhalten. Ab ca. 16.30 Uhr treffen die Alpabzüge der verschiedenen Alpgenossenschaften aus dem Justistal im Dorf Sigriswil ein.
Die Gebühren für den Cartransport sind wie folgt: einfach Fr. 8.– / retour Fr. 15.–.
4. Verpflegungsmöglichkeiten

Auf dem Käseteiletplatz im Justistal und im Dorf Sigriswil (Coop Platz) sind tagsüber Verpflegungsmöglichkeiten und musikalische Unterhaltung vorhanden. Marktstände, Verpflegungsstände und dergleichen sind am Käseteilet nicht zugelassen.
5. Es darf ausschliesslich Justistaler Alpkäse

zum Verkauf angeboten werden. (Beschluss der Vereinigten Alpgenossenschaften Justistal vom 10. September 1998).

Sigriswil, im August 2017

Die Gemeindepolizeibehörde


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