Wahl, Beschlüsse und Informationsgeschäfte des Grossen Gemeinderates vom 27. November 2020

  02.12.2020 , Steffisburg

1. Protokoll der Sitzung vom 16. Oktober 2020; Genehmigung
2. Sicherheitskommission; Ersatzwahl für Marc Huder (SP); gewählt wurde Beat Messerli (SP), Astrastrasse 11 a
3. Informationen des Gemeindepräsidiums; Kenntnisnahme
4. Orientierung der AGPK über den Schlussbericht im Zusammenhang mit dem Prüfungsthema 2020 «Digitalisierung in der Gemeinde und an den Schulen»; Kenntnisnahme
5. Finanzen; Finanzplanung 2021–2025; Kenntnisnahme
6. Finanzen; Budget 2021, Steueranlage und Liegenschaftssteueransatz; Genehmigung (ohne Veränderung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes)
7. Tiefbau/Umwelt; Sanierung Strassenbau und Werkleitungen Schwäbisstrasse; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 1 295 000.– für die Ausführung des Abschnitts Nord
8. Tiefbau/Umwelt; Hochwasserschutz und Längsvernetzung Zulg; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 13 850 000.– sowie Genehmigung und Freigabe Abstimmungsbotschaft (z. H. Gemeindeabstimmung vom 7. März 2021)
9. Hochbau/Planung; Neubau Schul-, Kultur und Sportanlage Schönau; Bewilligung Erhöhung Verpflichtungskredit von Fr. 1 600 000.– auf neu Fr. 2 000 000.– für die Planungsphasen 31 Vorprojekt, 32 Bauprojekt und 33 Baubewilligungsverfahren. Beschlussfassung wie folgt:
− Vom aktuellen Projektstand zum geplan ten Neubau der Schul-, Kultur- und Sportanlage Schönau wird Kenntnis genommen. 
− Der Verpflichtungskredit für die Planungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau einer Schul-, Kultur- und Sportanlage wird für die Phasen 31 Vorprojekt, 32 Bauprojekt und 33 Baubewilligungsverfahren um Fr. 1 600 000.– auf total Fr. 2 000 000.– inkl. 7,7% MWST erhöht. 
− Die Kreditanteile zulasten der Investitionsrechnung verteilen sich wie folgt: Halle mit Aussenanlagen, Funktion 2177, Sportanlagen Fr. 1 561 900.–; Zivilschutzanlage, Funktion 1620, Zivilschutz Fr. 87 200.–; Einstellhalle, Funktion 6155, Parkplätze Fr. 350 900.– 
− Die Kosten für die Planung und Realisierung der Wärmezentrale werden direkt durch die NetZulg AG finanziert. Hierzu wird zu gegebener Zeit eine Vereinbarung ausgearbeitet. 
− Das Projekt ist im Finanzplan 2021– 2025 mit netto Fr. 16 620 000.– verteilt auf die Jahre 2020 bis 2024 enthalten. Die Ausgabe und die Folgekosten belasten den Allgemeinen Haushalt. Der Finanzplan 2021–2025 weist ein nicht tragbares Ergebnis auf. Die Finanzierung aller geplanten Investitionsprojekte 2021–2025 ist noch nicht sichergestellt und erfordert von den Behörden weitere Massnahmen zur Sicherstellung der Selbstfinanzierung. Die Investitionen werden zu einem grossen Teil fremdfinanziert.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultati ven Referendum nach Art. 37 und Art. 51 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002.

10. Hochbau/Planung; Bauernhaus Scheidgasse 4; Rückbau Anbauten und Ausbau Ökonomieteil; Bewilligung von Nachkrediten von Fr. 932 000.– für die Sanierung des Ökonomieteils mit Einbau von Räumlichkeiten, insbesondere für Steffisburger Vereine, sowie zusätzlichen Sanierungsarbeiten am Bauernhaus inkl. Wohnteil (Gesamtkredit neu Fr. 1 632 000.–)
11. Hochbau/Planung; Umbau Freianlage Eichfeld; Abrechnung Gesamtkredit vom 27. Januar 2017; Kenntnisnahme
12. Postulat der SP-Fraktion betr. «Pumptrack-Bahn» (2020/13); Annahme des Postulats und gleichzeitige Abschreibung als erfüllt.
13. Postulat der FDP-Fraktion betr. «Fuss- und Veloverbindungen – Achse in der Mitte» (2020/12); Annahme des Postulats.
14. Interpellation der EVP/EDU-Fraktion betr. «Auswertung Einführungsphase Lehrplan 21» (2020/16); Der Interpellant Simon Habegger (EDU) erklärte: befriedigt.
15. Neue parlamentarische Vorstösse; Bekanntgabe und Begründung
15.1 Interpellation der FDP-Fraktion betr. «Alternative während Realisierung der Schul-, Kultur- und Sportanlage
16. Einfache Anfragen; mündliche Beantwortung
17. Informationen des GGR-Präsidiums; Kenntnisnahme

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern, Art. 5 der Organisationsverordnung bzw. Art. 13 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates, veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtpflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft Nr. 2 innert 10 Tagen nach der Wahl und für die übrigen Geschäfte innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft Nr. 9 unterliegt dem fakultativen Referendum nach Art. 37 und Art. 51 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002. Wird das Referendum nicht ergriffen, tritt der Beschluss 30 Tage nach der Veröffentlichung, d.h. mit Wirkung ab 5. Januar 2021 in Kraft.

Gemeindeabstimmung 7. März 2021
Das Geschäft Nr. 8 unterliegt der Urnenabstimmung nach Art. 31 Abs. 1 Bst. c der Gemeindeordnung vom 3. März 2002.

Steffisburg, 30. November 2020
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Präsidiales


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