Ersatzwahl Gemeindepräsidium vom 26. September 2021

  13.05.2021 , Steffisburg

Wahltermin
Der bisherige Gemeindepräsident Jürg Marti hat per 31. Dezember 2021 demissioniert. Deshalb findet am Sonntag, 26. September 2021 die Ersatzwahl im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) für das Gemeindepräsidium für den Rest der laufenden Amtsdauer (bis 31. Dezember 2022) statt. Eine allfällige Stichwahl (2. Wahlgang) erfolgt am Sonntag, 24. Oktober 2021.

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt in kommunalen Angelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und am Wahltag seit drei Monaten in der Gemeinde Steffisburg wohnen. Begehren um Einsichtnahme, Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 21. September, 17.00 Uhr, bei der Abteilung Sicherheit (Einwohnerkontrolle/Stimmregisterführer), Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, anzubringen bzw. einzureichen.

Einreichung Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen im Original und vollständig bis spätestens am 83. Tag (zwölftletzten Montag) vor dem Wahltag, das heisst am Montag, 5. Juli 2021, 17.00 Uhr (Schalterschluss Abteilung Präsidiales) bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Präsidiales, Höchhusweg 5, Postfach 168, 3612 Steffisburg, eingetroffen sein (Eingangsfrist!). Verspätet eingereichte Wahlvorschläge sind ungültig und werden zurückgewiesen.

Die Wahlvorschläge müssen folgende Angaben enthalten:
a) eine Bezeichnung zur klaren Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen (Name der politischen Partei oder Wählergruppe inkl. Kurzbezeichnung);
b) Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der vorgeschlagenen Person. Es kann nur eine Kandidatin/ein Kandidat vorgeschlagen werden;
c) die Unterschrift des/der Kandidierenden als Bestätigung seiner/ihrer Bereitschaft zur Kandidatur;
d) jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen handschriftlich und eigenhändig unterzeichnet sein; auch vorgeschlagene Personen dürfen unterzeichnen;
e) die Bezeichnung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sowie deren Stellvertretung;
f) die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner haben nebst der Unterschrift Folgendes anzugeben: Familien- und Vornamen, Geburtsjahr und Wohnadresse;
g) Eine stimmberechtigte Person darf pro Behörde nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterschreiben. Sie kann nach der Einreichung des Wahlvorschlages ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
h) Neue Parteien oder Wählergruppen, welche bei der Gemeinde Steffisburg noch nicht akkreditiert sind, werden gebeten, spätestens bei der Listenabgabe ihre Statuten (wenn vorhanden) vorzulegen und nachzuweisen, ob eine Sektion «Steffisburg» besteht.

Bedingungen zur Teilnahme am Versand des Werbematerials
Allen sich an der Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums vom 26. September 2021 beteiligenden Parteien und Wählergruppen wird Gelegenheit geboten, ihr Werbematerial gemeinsam mit dem amtlichen Wahlmaterial auf Kosten der Gemeinde Steffisburg versenden zu lassen. Voraussetzung dazu ist, dass das Fassungsvermögen des amtlichen Antwortkuverts dies zulässt und die festgelegte Gewichtslimite für das Werbematerial eingehalten wird. Wird die Gewichtslimite von 20 Gramm pro Partei oder Wählergruppe überschritten, werden die Porti-Mehrkosten der verursachenden Partei oder Wählergruppe in Rechnung gestellt.

Zu diesem gemeinsamen Versand sind Parteien und Wählergruppen zugelassen, welche bis Montag, 5. Juli 2021, 17.00 Uhr (Schalterschluss Abteilung Präsidiales) ihre Wahlvorschläge eingereicht haben. Mit dem fristgerechten Einreichen der Wahlvorschläge für die Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums gelten die Parteien und Wählergruppen als angemeldet. Die Organisation des gemeinsamen Wahlmaterialversandes erfolgt durch die Abteilung Präsidiales in Verbindung mit den sich an den Wahlen beteiligenden Parteien und Wählergruppen sowie der Stiftung SILEA, Thun, welche die Verpackung des Materials vornimmt.

Für eine allfällige Stichwahl wird kein Werbematerial versandt.

Bezug der Unterlagen
Die in Steffisburg akkreditierten Parteien und Wählergruppen werden mit den Unterlagen direkt bedient. Die Unterlagen können zudem bei der Abteilung Präsidiales, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, eingesehen oder bezogen werden.

Zustellung des Wahlmaterials
Das Wahlmaterial wird den Stimmberechtigten durch die Post ab dem 30. August und bis spätestens am 4. September 2021 zusammen mit allfälligen Sachvorlagen von Bund, Kanton und Gemeinde im gleichen Kuvert zugestellt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Beschlüsse und Verfügungen der Gemeindeorgane in Wahlsachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Thun Beschwerde geführt werden. Die Frist beginnt für Beschlüsse und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, für alle übrigen Beschlüsse, Verfügungen und Wahlen mit ihrer Eröffnung oder Veröffentlichung.
Gemeinderat Steffisburg


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