Ressortverteilung Der Gemeinderat hat aufgrund von Artikel 5 der Organisations- und Geschäftsverordnung 2016 die Ressortverteilung und die entsprechenden Stellvertretungen vorgenommen. Die Zuweisungsbeschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Seit 1. August 2013 ist der zweijährige Kindergartenbesuch für alle Kinder grundsätzlich obligatorisch.
Seit 1. August 2013 ist der zweijährige Kindergartenbesuch für alle Kinder grundsätzlich obligatorisch.
Gesuchsteller: Marc Borntraeger, Schlossweg 43, 3626 Hünibach. Vertreterin / Projektverfasserin: Seger Architekten AG, Staatsstrasse 30, 3652 Hilterfingen. Grundeigentümer: Marc Borntraeger und Eveline Zbären, Schlossweg 43, 3626 Hünibach.
Präsident der Gemeinde und des Gemeinderates Hilterfingen
Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Abstimmungs-/Wahlausschuss Zur Leitung und Durchführung der auf den 24. November angesetzten eidgenössischen Volksabstimmungen und den Gemeindepräsidiumswahlen, ist der Abstimmungs- und Wahlausschuss wie folgt bestellt worden:
Ordentliche Burgergemeindeversammlung Freitag, 13. Dezember, 19.00 Uhr, im Forsthaus Burech, Hilterfingen
Zur Leitung und Durchführung der auf den 24. November angesetzten eidgenössischen Volksabstimmungen und den Gemeindepräsidiumswahlen, ist der Abstimmungs- und Wahlausschuss wie folgt bestellt worden:
Der Gemeinderat hat am 2. September 2024, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, Anpassungen vom Feuerwehrreglement beschlossen.
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Mittwoch, 20. November 2024, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Hünibach
Der Gemeinderat von Hilterfingen ehrt im Rahmen einer bescheidenen Feier die erfolgreichen Hilterfingerinnen und Hilterfinger.
Mittwoch, 20. November 2024, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Hünibach