Gesamterneuerungswahlen 2021–2024 vom 8. November 2020; Ausschreibung der Wahlen

  09.09.2020 , Thierachern

Der Gemeinderat hat, gestützt auf die Bestimmungen im Organisationsreglement und in Anwendung des Reglements über Wahlen und Abstimmungen der Einwohnergemeinde Thierachern, die Urnenwahlen für die Gesamterneuerung der Gemeindebehörden für die Amtsdauer von 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 auf Sonntag, 8. November 2020 angesetzt.

An der Urne zu wählen sind
1. Nach dem Majorzsystem:
– Gemeinderatspräsident/in
2. Nach dem Proporzsystem:
– 7 Mitglieder des Gemeinderates
– 4 Mitglieder der Baukommission
– 3 Mitglieder der Primarschulkommission

Wählbar sind alle seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Die schriftlichen Wahlvorschläge (Listen) sind der Gemeindeschreiberei Thierachern bis spätestens 25. September, 12.00 Uhr, einzureichen. Später eingereichte Wahlvorschläge werden nicht mehr angenommen. Die Wahlvorschläge müssen den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsjahr und die Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Sie dürfen nur so viel Namen wählbarer Personen enthalten, als Sitze zu vergeben sind.

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterschriften sind mit dem Namen, Vornamen und Jahrgang zu ergänzen. Die Listen müssen eine deutliche Bezeichnung ihres Ursprunges (Partei oder Gruppe) enthalten. Allfällige Listenverbindungen sind der Gemeindeschreiberei bis 30. September, 12.00 Uhr zu melden.

Thierachern, 6. August 2020

Der Gemeinderat


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