Baupublikation Thun
04.02.2018 , ThunGesuchsteller: Hess Andrea + Rolf, Rainweg 9, 3626 Hünibach.
Projektverfasser: baupunktbern, General- und Totalunternehmung, Thunstrasse 9, 3005 Bern.
Standort / Parzelle: Gwattstrasse 81 A. Parzelle Nr. 2037 Thun-Strättligen
Zone: Landschaftsentwicklungsgebiet, L II «Seeallmend-Schorenkopf» / Wohnen W2 / Uferschutzzone USZ.
Bauvorhaben: Sanierung des Gebäudes; Erweiterung mit Anbau; Neubau Carport.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen in der Uferschutzzone (Art. 6 SFG). Nichteinhalten der Mindestkote 559.15 m ü. M. (Art. 46 Abs. 1 BR Thun 2002).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. Juli 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2017-0207
Thun, 12. Juni 2017
Bauinspektorat der Stadt Thun