Beschlüsse des Stadtrates

  18.11.2020 , Thun

Donnerstag, 12. November 2020, 17.15 Uhr, Lachensaal, Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun)
1. Budget 2021; Genehmigung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 Buchstaben a und b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 11. September 2020 beschliesst:
l. Im Jahr 2021 sind folgende Gemeindesteuern zu erheben:
a) Steueranlage: Auf den Gegenständen der Kantonssteuer das l,72fache der für die Kantonssteuer geltenden Einheitsansätze.
b) Liegenschaftssteuer: 1,2 Promille des amtlichen Wertes.
2. Genehmigung Budget 2021 (mit Änderungen in den Nettokosten der Produktegruppen 1.3, 3.1, 3.4, 3.5, 3.6 und 3.8) bestehend aus: Aufwand Fr. Ertrag Fr. Gesamthaushalt 303 860 120 288 155 220 Aufwandüberschuss 15 704 900 Allgemeiner-Haushalt 283 825 360 268 549 820 Aufwandüberschuss 15 275 540 Spezialfinanzierung Abwasser 6 850 500 6 923 500 Ertragsüberschuss 73 000 Spezialfinanzierung Abfall 7 201 900 6 538 700 Aufwandüberschuss 663 200 Spezialfinanzierung Feuerwehr 3 355 560 3 593 600 Ertragsüberschuss 238 040 Spezialfinanzierung Parkinggebühren 2 536 800 2 525 600 Aufwandüberschuss 11 200 Spezialfinanzierung Parkplatz-Ersatzabgabe 90 000 24 000 Aufwandüberschuss 66 000
3. Ziffer l und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum gemäss Stadtverfassung.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Aufgaben- und Finanzplan 2021–2024; 
Kenntnisnahme

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 44 Absatz 2 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 11. September 2020 beschliesst: Der Aufgaben- und Finanzplan 2021–2024 wird zur Kenntnis genommen.

3. Dringliche Motion M 3/2020 betreffend Spez.-Sek. – Streichen des Artikels 8 im Bildungsreglement (BiR); Jonas Baumann-Fuchs (EVP), Andreas Kübli und Nicole Krenger (glp) sowie Reto Vannini und Simon Werren (BDP), Fraktionen-SP und Grüne/ JG vom 17. September 2020; Beantwortung Die Motion wird als erheblich erklärt.

4. Postulat P 15/2020 betreffend Aufarbeiten der Verstrickungen in den transatlantischen Sklavenhandel und Dreieckshandel von Personen und Firmen im Raum Thun; Alice Kropf (SP), Fraktion SP und Thomas Rosenberg (Grüne) vom 20. August 2020; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

5. Postulat P 9/2020 betreffend solidarische Städte in der Asylpolitik; Fraktionen Grüne/ JG, SP und EVP vom 11. Juni 2020; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

6. Fragestunde F 21/2020 betreffend Smart City und Klimaschutz – Betrieb der Strassenbeleuchtungen; Mark van Wijk, Hanspeter Aellig, Barbara Lehmann Rickli (alle FDP) vom 10. November 2020; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte l bis 6 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft l, Ziffer l und 2 ist gemäss Artikel 39 Buchstaben a und b der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustande gekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@thun.ch).

Thun, 13. November 2020
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär


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