Beschlüsse des Stadtrates

  11.03.2021 , Thun

Freitag, 18. Dezember 2020, 17.15 Uhr, Lachensaal, Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun)
l. Teilrevision Finanz- und Personalregle ment; Einführung des dualistischen Systems (Externe und Interne Revision) ab 1. Januar 2021
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 4. November 2020
beschliesst:

l. Genehmigung der Revision folgender Erlasse und Inkraftsetzung per l. Januar 2021; Finanzreglement (FiR; SSG 620.0)
– Personalreglement der Stadt Thun (PR; SSG 153.01)
– Reglement über das Kadettenkorps (SSG 437.403)
– Reglement über den Arbeitslosen-Sozialfonds (SSG 836.112)
2. Ziffer l dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Personalvorsorgereglement (PVR) und  Kommissionenreglement (KomR). Teilrevision 2020; Neue Bestimmungen betreffend Weiterversicherung nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach vollendetem 58. Altersjahr. Aufhebung von Artikel 33 betreffend Vereinigung der Rentnerinnen und Rentner der Pensionskasse der Stadt Thun (VRPT). Löschung der Pensionskassenkommission aus Anhang I des Kommissionenreglements (KomR).

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 11. November 2020 

beschliesst:

l. Genehmigung der Teilrevision des Personatvorsorgereglements sowie des Kommissionenreglements und Inkraftsetzung beider Teilrevisionen per l. Januar 2021.
2. Ziffer l dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

3. Verkehrsdienst Innenstadt. Verkehrsrege lung bei Fussgängerstreifen 2021–2025; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 105 000.– inkl. MWST als jährlich wiederkehrende Ausgabe

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 40 Buchstabe b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 4. November 2020

beschliesst:

l. Für die Weiterführung der Verkehrsregelung bei den Fussgängerstreifen in der Innenstadt wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 105 000.– inkl. MWST als jährlich wiederkehrende Ausgabe für die Jahre 2021–2025 zulasten der Erfolgsrechnung, Spezialfinanzierung Parkinggebühren, Produktegruppe 4.4, bewilligt.

2. Genehmigung der Vereinbarung betreffend Übertragung einer öffentlichen Aufgabe mit der Auftragnehmerin.

3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

4. Dringliche Interpellation I 7/2020 betref fend Einbahnverkehr Freienhofgasse – Lauitor und Sternenplatz – Guisanplatz; Fraktion SVP vom 22. Oktober 2020; Beantwortung

Die Interpellierende erklärt sich von der Beantwortung befriedigt.

5. Postulat P 11/2020 betreffend städtische  Sozialwohnungen; SP-Fraktion vom 2. Juli  2020; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt.

6. Postulat P 12/2020 betreffend Gender mainstreaming in der Stadtverwaltung; Alice Kropf (SP), Fraktion SP, Sarah Zaugg (Grüne) vom 2. Juli 2020; Beantwortung
Das Postulat wurde durch die Urheberschaft zurückgezogen.

7. Interpellation I 5/2020 betreffend Mokka; Reto Schertenleib (SVP) vom 2. Juli 2020;  Beantwortung
Der Interpetlierende erklärt sich von der Beantwortung befriedigt.

8. Fragestunde F 22/2020 betreffend Service gebühr im Abfallsammelhof Thun; Peter Aegerter (SVP) vom 15. Dezember 2020; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

9. Fragestunde F 23/2020 betreffend Kunst rasengranulat ausserhalb Fussballplätzen; Reto Kestenholz (Grüne) vom 15. Dezember 2020; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

10. Fragestunde F 24/2020 betreffend Aktivis mus zum Thema Sekten in Thun; Reto Kestenholz (Grüne) vom 15. Dezember 2020; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

11. Fragestunde F 25/2020 betreffend Kon zepthalle 6; SP-Fraktion vom 15. Dezember 2020; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet und gestützt auf Artikel 43 Absatz 4 Geschäftsreglement des Stadtrates bis spätestens mit dem nächsten Stadtratsversand zugestellt bzw. im Internet veröffentlicht.

12. Fragestunde F 26/2020 betreffend Öffnung  der Uttigenstrasse; Alice Kropf (SP) und Marc Barben (Grüne/JG) vom 15. Dezember 2020; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet und gestützt auf Artikel 43 Absatz 4 Geschäftsreglement des Stadtrates bis spätestens mit dem nächsten Stadtratsversand zugestellt bzw. im Internet veröffentlicht.

13. Dringliches Postulat P 18/2020 betreffend  Partizipation zum Massnahmenplan «Attraktivierung Innenstadt»; Fraktion SP, Fraktion Grüne/JG; Barbara Lehmann Rickli (FDP), Hanspeter Aellig (FDP) und Markus van Wijk (FDP)

Das Postulat wird nach mündlicher Begründung durch den Stadtpräsidenten als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Die Geschäfte l und 2, jeweils Ziffer l sind gemäss Artikel 38 a der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@thun.ch).

Thun, 21. Dezember 2020
Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder Stadtratssekretär


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