Beschlüsse des Stadtrates

  24.02.2021 , Thun

Donnerstag, 18. Februar 2021, 17.15 Uhr, Lachensaal, Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun)
1. Sachkommission Bildung Sport Kultur; Er satzwahl für den zurückgetretenen Andreas Kübli (glp)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 37 Buchstabe b Stadtverfassung,
beschliesst: In die Sachkommission Bildung Sport Kultur (SAKO BiSK) wird als Mitglied anstelle von Andreas Kübli (glp) per sofort gewählt: Nicolas Glauser (glp).
2. Budget- und Rechnungskommission; Er satzwahl für den zurückgetretenen Andreas Kübli (glp)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 37 Buchstabe b Stadtverfassung in Verbindung mit Artikel 22 Absatz 1 des Geschäftsreglements des Stadtrates,
beschliesst: In die Budget- und Rechnungskommission (BRK) wird als Mitglied anstelle von Andreas Kübli (glp) per sofort gewählt: Nicolas Glauser (glp).
3. Kadettenkommission; Wahl von Mario Bernasconi (parteilos) anstelle des zurückgetretenen Martin Hadorn (SP) Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. Januar 2021,
beschliesst:
1. Von der Demission von Martin Hadorn per 20. Oktober 2020 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz wird Mario Bernasconi, geb. 1979, von Aeschi SO, Wirtschaftsinformatiker, wohnhaft Feldheimstrasse 8, 3600 Thun, als Mitglied in die Kadettenkommission gewählt und zwar ab sofort und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2022 endenden Amtsdauer.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
4. Schulkommission; Wahl von Mireille Gug genbühler (parteilos) anstelle des zurückgetretenen Mario Mutzner (Grüne)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. Januar 2021,
beschliesst:
1. Von der Demission von Mario Mutzner per 31. Oktober 2020 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz wird Mireille Guggenbühler, geb. 1971, von Strättligen/Thun, freischaffende Redaktorin, wohnhaft Lauenenweg 57, 3600 Thun, als Mitglied in die Schulkommission gewählt und zwar ab sofort und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2022 endenden Amtsdauer.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt. . Aufsichtsstelle für Datenschutz; Kenntnisnahme des Tätigkeitsberichts 2020 des Datenschutzbeauftragten
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 des Datenschutzreglements und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. Januar 2021,
beschliesst: Der Tätigkeitsbericht 2020 des Datenschutzbeauftragten wird zur Kenntnis genommen.
6. Geschäftsreglement des Stadtrates von Thun (Teilrevision); Schaffung einer Rechtsgrundlage für digitale Stadtratssitzungen. Umsetzung Postulat P 10/2020

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe d Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. Januar 2021,
beschliesst:
1. Die Teilrevision des Geschäftsreglements des Stadtrates von Thun (Rechtsgrundlage für digitale Stadtratssitzungen) wird genehmigt und auf 1. März 2021 in Kraft gesetzt.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Das Postulat P 10/2020 betreffend Schaffen der Grundlagen für digitale Stadtratssitzungen vom 11. Juni 2020 wird als erledigt abgeschrieben.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt. . Motion M 4/2020 betreffend Erarbeitung einer Bildungsstrategie für die Stadt Thun; Fraktionen EVP+EDU+CVP, glp/BDP, Grüne/JG, SP vom 22. Oktober 2020; Beantwortung Die Motion wird als erheblich erklärt.
8. Postulat P 17/2020 betreffend Realisierung einer Jugendherberge/Hostel auf dem Areal der Schadaugärtnerei; Fraktion EVP+EDU+CVP vom 22. Oktober 2020; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt.
9. Postulat P 20/2020 betreffend Wasserzauber weiterverfolgen; Nicole Krenger (glp), Andreas Kübli (glp), Fraktion SVP, Hanspeter Aellig (FDP), Barbara Lehmann Rickli (FDP), Mark van Wijk (FDP) und Fraktion EVP+EDU+CVP vom 18. Dezember 2020; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt.
10. Fragestunde F 4/2021 betreffend Verzicht auf Dreifachsporthalle mit Wettkampfinfrastruktur in Thun Süd; Nicole Krenger (glp) vom 14. Februar 2021; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
11. Fragestunde F 5/2021 betreffend Mietzinserlasse für städtische Liegenschaften; Fraktion SP vom 15. Februar 2021; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
12. Fragestunde F 6/2021 betreffend (Mit-)Finanzierung des Projekts «Thuner Wasserzauber» durch juristische Personen, an welchen die Stadt Thun massgeblich beteiligt ist; Thomas Hiltpold (Grüne) vom 15. Februar 2021; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet. Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft 1 bis 4 innert 10 Tagen nach der Wahl und für die Geschäfte 5 bis 12 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft 6, Ziffer 1 ist gemäss Artikel 38 Buchstabe d der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmungzu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@ thun.ch).

Thun, 19. Februar 2021
Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder Stadtratssekretär


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