Beschlüsse des Stadtrates

  24.03.2021 , Thun

Donnerstag, 18. März 2021, 17.15 Uhr,
Lachensaal, Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun)

1. Gemeindeinitiative «Thuner Zonenplaninitiative»; Ablehnung der Initiative und Genehmigung der Abstimmungsbotschaft
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 25 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme des Berichts des Gemeinderates vom 10. Februar 2021,
beschliesst:
1. Die Gemeindeinitiative «Thuner Zonenplaninitiative: Für die Erweiterung von Sport und Freizeit. Kein regionaler Abfallsammelhof mit Recyclingcenter neben dem Fussballstadion Lerchenfeld» wird abgelehnt.

2. Den Stimmberechtigten wird Ablehnung beantragt zu folgendem
Gemeindebeschluss:

Die Stimmberechtigten von Thun, gestützt auf Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe f der Stadtverfassung sowie nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom 18. März 2021, beschliessen:
1. Die Gemeindeinitiative «Thuner Zonenplaninitiative: Für die Erweiterung von Sport und Freizeit. Kein regionaler Abfallsammelhof mit Recyclingcenter neben dem Fussballstadion Lerchenfeld» wird angenommen.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Die Abstimmungsbotschaft wird gemäss Entwurf genehmigt.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Oberstufe Strättligen; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine neue Ausgabe von Fr. 335 000.– für die Durchführung eines Architekturwettbewerbs

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe g Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 10. Februar 2021,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 335 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2210.5290.002 (Bilanzkonto 14290.20.01) für die Durchführung eines Architekturwettbewerbs für die Saierung und Erweiterung der Schulanlage Strättligen.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Arealentwicklung Freistatt, Vorfinanzierung Wettbewerb; Bewilligung einer Finanzanlage in Immobilien von Fr. 946 000.– zur Vorfinanzierung der Wettbewerbskosten

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a Stadtverfassung in Verbindung mit Artikel 100 Absatz 2 Buchstabe e Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.11) und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 10. Februar 2021,
beschliesst:

1. Bewilligung einer Finanzanlage von Fr. 946 000.– zulasten der Bilanz, Konto Nr. 10150.27.04, als Finanzanlage in Immobilien zur Vorfinanzierung der Wettbewerbskosten für die Arealüberbauung Freistatt.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

4. Thun-Panorama; Nachkredit von Fr. 67 620.17 für die Erstinstallation der neuen Ausstellung (formelle Kreditgenehmigung)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 68 Absatz 2 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 17. Februar 2021,
beschliesst:

Bewilligung eines Nachkredites von Fr. 67 620.17 als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 3832.5060.01 (Bilanzkonto 14290.20.01) für die Bruttokreditüberschreitung Erstinstallation Dauerausstellung Thun-Panorama.

5. Parlamentarische Erklärung PE 1/2021 betreffend Velo- und Fussverkehrsoffensive für Thun; Marc Barben (Grüne), Michelle Marbach (Grüne), Adrian Christen (SP), Nina Siegenthaler (SP), Roman Gugger (Grüne), Thomas Hiltpold (Griine), Alwin Hostettler (Grüne), Reto Kestenholz (Grüne), Thomas Rosenberg (Grüne), Cloe Weber (Junge Grüne), Sarah Zaugg (Grüne), Katharina Ali-Oesch (SP), Martin Allemann (SP), Manon Jaccard (SP), Alice Kropf (SP), Franz Schori (SP), Nicole Krenger (glp), Daniela Huber Notter (BDP), Andreas Kübli (glp) vom 22. Januar 2021; Beantwortung

Die parlamentarische Erklärung wird angenommen.

6. Motion M 1/2021 betreffend Offenlegung der Finanzierung von Parteien, Wahl- und Abstimmungskomitees; SP-Fraktion, Fraktion Grüne/JG vom 22. Januar 2021; Beantwortung

Die Motion wurde durch die Urheberschaft zurückgezogen.

7. Fragestunde F 7/2021 betreffend möglicher Veloabstellanlage im Bereich Milchbrüggli und Wegverbindung Bahnhof – Selve – Schwäbis; Michelle Marbach (Grüne) vom 16. März 2021; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 5 und 7 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 19. März 2021
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote