Stadt Thun; Rechtsetzung

  21.04.2021 , Thun

Revision der Verordnung über die Anwohnerbevorzugung mittels Parkkarten (SSG 552.05) und Aufhebung der Asylfondsverordnung (SSG 866.13)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 203 vom 30. März 2021 die Revision der Verordnung über die Anwohnerbevorzugung mittels Parkkarten genehmigt. Diese wird auf 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt. Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 190 vom 30. März 2021 die Aufhebung der Asylfondsverordnung auf 1. Mai 2021 beschlossen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat


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