Beschlüsse des Stadtrates

  29.09.2021 , Thun

Donnerstag, 23. September 2021, 17.15 Uhr, Lachensaal, Kultur- und Kongresszentrum Thun (KKThun)
1. Reglement vom 25. August 1986 über den Arbeitslosen-Sozialfonds (SSG 836.312), Teilrevision. Genehmigung und Inkraftsetzung per 1. Dezember 2021; Wechsel der Zuständigkeit von der Abteilung Sicherheit zur Abteilung Soziales

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 18. August 2021

beschliesst:
1. Die Teilrevision des Reglements über den Arbeitslosen-Sozialfonds (Wechsel der Zuständigkeit von der Abteilung Sicherheit zur Abteilung Soziales) wird genehmigt und auf 1. Dezember 2021 in Kraft gesetzt.

2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.

3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Zone mit Planungspflicht (ZPP) «Bernstrasse 11»; Zonenplanänderung mit ZPP-Vorschriften nach Artikel 58 bis 61 Baugesetz, beinhaltend Änderung des Zonenplans und des Baureglements 2002, Anhang 3: neue Zonenvorschriften ZPP «Bernstrasse 11»

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 25. August 2021

beschliesst:
1. Verabschiedung des Genehmigungsentwurfs für die Zonenplanänderung ZPP «Bernstrasse 11» nach Artikel 58 bis 61 Baugesetz, beinhaltend Änderung des Zonenplans und des Baureglements 2002, Anhang 3: neue Zonenvorschriften ZPP «Bernstrasse 11», zuhanden der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung. (*)

2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.

3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

3. Kontrolle ruhender Verkehr Stadt Thun 2022–2026. Kreditbewilligung und Genehmigung der Vereinbarung; Bewilligung einer jährlich wiederkehrenden Ausgabe von Fr. 450 000.– inkl. MwSt. für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der Stadt Thun für die Jahre 2022 bis 2026 und Genehmigung der Vereinbarung mit der Securitas AG

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 40 Buchstabe b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 25. August 2021

beschliesst:
1. Bewilligung einer jährlich wiederkehrenden Ausgabe von Fr. 450 000.– inkl. MwSt. zulasten der Erfolgsrechnung (Produktegruppe 4.3 Polizei Thun) für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der Stadt Thun für die Jahre 2022 bis 2026.

2. Die Vereinbarung Kontrolle ruhender Verkehr Stadt Thun zwischen der Securitas AG und der Stadt Thun wird genehmigt

3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

4. Motion M 2/2021 betreffend Schaffung einer reglementarischen Grundlage für die Anerkennung der französischen Amtssprache bei Einbürgerungen; Fraktion SP, Fraktion Grüne/JG, Nicole Krenger (glp) und Nicolas Glauser (glp) vom 6. Mai 2021; Beantwortung

Die Motion wird abgelehnt.

5. Fragestunde F 13/2021 betreffend Schadaugärtnerei – wie weiter mit den Zwischennutzungen nach dem 30. November 2021?; Alice Kropf (SP) vom 21. September 2021; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

6. Fragestunde F 14/2021 betreffend AKuT-Finanzierung; SVP-Fraktion vom 21. September 2021; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse (ausser für Geschäft 2, Ziffer 1) kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

(*)
Gegen das Geschäft 2, Ziffer 1 kann gemäss Artikel 58 bis 61 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Stimmrechtsbeschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Die Geschäfte 1 und 2, jeweils Ziffer 1 sind gemäss Artikel 38 der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanz lei@thun.ch).

Thun, 24. September 2021
Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder Stadtratssekretär


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