Baupublikation Thun
30.01.2019 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Andrea und Stephan von Flüe, Alpenweg 4, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser: Peter Kohler, Atelier für Innenarchitektur, Breiteweg 1, 3006 Bern.
Standort / Parzellen: Meisenweg 9, Parzellen Nr. 1692 / 1693 Thun-Strättligen.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Umbau/Sanierung best. Gebäude: Abbruch Schopf, Anbau Wohnraum, Anbau Autounterstand, Erw. Terrasse EG + Balkon OG, Ersatz Heizung, Erstellen Parkplätze.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
4. März 2019.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr.: 942 / 2018-0578
Thun, 24. Januar 2019
Bauinspektorat der Stadt Thun