Totalrevision Organisationsreglement

  22.01.2026 Heimberg

Genehmigung nach Art. 56 Gemeindegesetz. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat mit Verfügung vom 6. Januar 2026 das von der Burgergemeindeversammlung am 21. November 2025 beschlossene Organisationsreglement genehmigt.

Mit dieser Genehmigung ist das Reglement in Kraft getreten.

Der Burgerrat
Präsident: M. Hänni
Verwalter: B. Hartmann


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