Absage Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2021

  21.04.2021 , Uebeschi

Die bestehenden Schutzmassnahmen zur Eindämmung von Covid-19 veranlassen den Gemeinderat, die Gemeindeversammlung vom 7. Juni abzusagen. Das Regierungstatthalteramt Thun hat am 19. März eine Allgemeinverfügung zur Durchführung von Urnenabstimmungen und -wahlen in den Einwohnergemeinden des Verwaltungskreises Thun erlassen. Gestützt auf diese Rechtsgrundlage ordnet der Gemeinderat am 13. Juni eine Urnenabstimmung an.

Kommunale Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021
Vorlagen
1 Nachkredit Lastenausgleich Ergänzungs
leistung Periodengerechte Abgrenzung; Genehmigung
2 Jahresrechnung 2020; Genehmigung
3 Abrechnung Verpflichtungskredit Holzheizung Schulhaus; Kenntnisnahme

Versand Abstimmungsmaterial
Das Abstimmungsmaterial mit der Botschaft wird zusammen mit den Unterlagen zu den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen und Wahlen verschickt. Ab 17. Mai kann die Botschaft auf unserer Website heruntergeladen werden. Die Jahresrechnung 2020 kann auf der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten eingesehen oder bezogen werden. Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

Wer besitzt das Gemeindestimmrecht?
Das Gemeindestimmrecht haben alle in kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigten, sofern sie mindestens seit drei Monaten vor dem Abstimmungstag in der Gemeinde Uebeschi angemeldet und ordnungsgemäss im Stimmregister eingetragen sind. Das Stimmregister liegt vorschriftgemäss in der Gemeindeverwaltung Uebeschi auf. Eintragungen oder Streichungen können bis spätestens Donnerstag, 10. Juni, verlangt werden. Stimmberechtigte, welche keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Gemeindeverwaltung bis 10. Juni, 17.00 Uhr, ein Duplikat verlangen.

Darf jemand anderes für mich abstimmen?
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Was muss ich bei der brieflichen Stimmabgabe auf kommunaler Ebene beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist analog den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen respektive Wahlen gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich. Die entsprechenden Weisungen sind auf dem amtlichen Rückantwortkuverts abgedruckt. Die Sendung ist der Post zu übergeben. Diese kann aber auch direkt auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung erfolgt am Samstag, 12. Juni, 17.00 Uhr. Später eingehende briefliche Stimmabgaben sind ungültig.

Wann und wo findet die Abstimmung statt?
Stimmlokal: Turnhalle im Mehrzweckgebäude Uebeschi.
Öffnungszeiten: Sonntag, 13. Juni, von 10.00 bis 11.00 Uhr.

Wo wird das Abstimmungsresultat ermittelt?
Die Auszählung findet im Mehrzweckgebäude Uebeschi statt.

In welchen Publikatinsorganen wird das Abstimmungsresultat veröffentlicht?
Das Abstimmungsergebnis wird umgehend nach der Auszählung auf der Homepage www. uebeschi.ch aufgeschaltet und in den beiden nächstfolgenden Ausgaben des Thuner Amtsanzeigers publiziert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.

Uebeschi, 9. April 2021
Einwohnergemeinde Uebeschi
Der Gemeinderat


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