Burgergemeindeversammlung

  21.04.2021 , Uetendorf

Freitag, 28. Mai 2021, 20.00 Uhr, im Saal des Kirchgemeindehaus Uetendorf-Allmend, Uetendorf

Traktanden:
1. Nachkredite und Rechnung 2020; Genehmigung
2. Informationen Burgergut
3. Information Neuaufnahme ins Nutzungsrecht
4. Verschiedenes und Informationen

Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften liegen beim Präsidenten 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.

Gemeindebeschwerden gegen gefasste Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen, für Wahlen innerhalb von 10 Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun schriftlich und begründet einzureichen.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen.

Gestützt auf Art. 65/1 des Organisationsreglements der Burgergemeinde Uetendorf, liegt das Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 28. Mai 2021 ab 4. Juni während 30 Tagen beim Präsidenten Andreas Gusset, Thunstrasse 65, Uetendorf, auf und kann nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann gegen das Protokoll beim Burgerrat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Burgerrat entscheidet anschliessend über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Schutzmassnahmen zu COVID-19
– Der Einlass in den Saal erfolgt gestaffelt, bitte erscheinen Sie rechtzeitig zur Versammlung, damit es möglichst nicht zu Staus an den Eingängen kommt.
– Besucherinnen und Besucher sind aufgefordert, an den bereit gestellten Desinfektionsspendern vor dem Eintritt die Hände zu desinfizieren.
– Besucherinnen und Besucher sind angehalten, zwischen den Teilnehmenden seitlich und hinten ein Abstand von anderthalb Metern einzuhalten. Gehören Teilnehmende zum gleichen Haushalt, entfällt der Mindestabstand.
– Da die Abstandsvorschriften möglicherweise nicht immer eingehalten werden können, wird empfohlen, Masken zu tragen. Am Eingang werden kostenlos Masken abgegeben. Die Teilnehmenden sind trotzdem angehalten, zwischen einzelnen Teilnehmern bzw. Teilnehmergruppen aus dem gleichen Haushalt, je einen Sitzplatz frei zu halten.
– Auf den Stühlen werden Zettel zur Erfassung der Kontaktdaten (Stuhlnummer, Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail) bereitgestellt. Alle Besucherinnen und Besucher sind angehalten, diese Zettel auszufüllen und beim Ausgang in die dafür bereitgestellte Urne einzulegen. Die Zettel werden 14 Tage nach der Versammlung vernichtet.
– Sollte sich im Nachgang der Burgerversammlung herausstellen, dass eine mit Covid-19 angesteckte Person an der Versammlung teilgenommen hat, ist diese gebeten, umgehend das Sekretariat zu informieren, damit notfalls Quarantänemassnahmen angeordert werden können.
– An Covid-19 erkrankte Personen sollen auf eine Teilnahme an der Versammlung verzichten. Ebenfalls Personen, die mit einer erkrankten Person im gleichen Haushalt leben oder engen Kontakt hatten. Hier gelten die jeweiligen Weisungen und Anordnungen der Bundes- und Kantonsbehörde zu Isolation und Quarantäne.
– Der Auslass aus dem Saal erfolgt wiederum gestaffelt. Die Teilnehmenden sind gebeten, das Foyer möglichst zügig zu verlassen. Auf ein Apéro wird verzichtet. Am Eingang werden 0,5 l Wasserflaschen bereitgestellt.

Da sich die Situation laufend ändern kann, wird empfohlen, die Hinweise auf der Homepage der Burgergemeinde Uetendorf zu beachten.
Der Burgerrat


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