Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg; Fakultatives Referendum

  04.11.2020 , Unterlangenegg

Beschlüsse der Delegiertenversammlung, welche für den gleichen Gegenstand eine Gesamtausgabe von mehr als Fr. 40 000.– bis Fr. 700 000.– zur Folge haben, das Budget der Erfolgsrechnung und die Gemeindebeiträge sowie Ausführungsreglemente, unterliegen dem fakultativen Referendum.

Art. 341 Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten oder die Gemeinderäte von mindestens 2 Verbandsgemeinden können gegen Beschlüsse der Delegiertenversammlung, welche ein Fr. 40 000.– übersteigendes Geschäft gemäss Art. 16 Bst. e betreffen, das Referendum ergreifen.

2 Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage seit der Bekanntmachung.

Das Begehren wird bei der Sekretärin der Delegiertenversammlung eingereicht.

Beginn der Referendumsfrist: 6. November 2020

Ablauf der Referendumsfrist: 7. Dezember 2020

Folgende Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 27. Oktober 2020 unterliegen dem fakultativen Referendum:

Budget 2021 für den Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg Aufwand: Fr. 1 966 100.–
Ertrag: Fr. 1 966 100.–
Gemeindebeiträge: Fr. 1 672 420.– davon Fr. 253 980.–
Schulbetrieb Fr. 889 000.–
Neue Finanzierung Volksschule Fr. 107 940.–
Schulliegenschaften Fr. 394 000.–
Abschreibungen/ Zins Bau OSZ und Fr. 27 500.– Tagesbetreuung
Steffisburg, 2. November 2020

Das Büro des Gemeindeverbandes
Die Sekretärin: Sonja Amstutz
Oberdorfstrasse 3, 3612 Steffisburg


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