Unterstützungsbeiträge

  24.05.2023

Gemeindeverband

Der Gemeindeverband wird am Erfolg des Amtsanzeigers mit 350’000 Franken pro Jahr beteiligt, welche im Verwaltungskreis insbesondere eingesetzt werden
a) für gemeinnützige, wohltätige, kulturelle und sportliche Zwecke,
b) zur Förderung von Anlässen im regionalen Interesse,
c) zur Behebung von Schäden aus Naturereignissen, Brandfällen und Katastrophen.

Jede Verbandsgemeinde erhält aktuell 1 Franken pro Person und Jahr ausbezahlt. Die übrigen Mittel werden durch den Vorstand verwaltet. Massgebend für die Verwendung der Mittel ist das Beitragsreglement

 

Unterstützungsgesuche

Im Rahmen dieser Zweckbestimmungen können Unterstützungsgesuche frühzeitig über den Button "Gesuch um Unterstützungsbeiträge" elektronisch eingereicht werden. Gesuchsteller und Projekte müssen im Verwaltungskreis Thun sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge.

 

 

Wichtige Hinweise für die Gesuchseinreichung an den Gemeindeverband

Ab 2022 reduzieren sich aufgrund der neuen vertraglich ausgehandelten fixen Entschädigung des Gemeindeverbands durch die Verlagsgemeinschaft für die Periode bis 2024 die finanziellen Mittel. 
Bis jetzt konnte der Gemeindeverband immer alle eingehenden Gesuche prüfen und wo die Bedingungen erfüllt waren auch Beiträge sprechen. Damit  auch künftig alle Gesuchstellenden fair behandelt werden können, hat sich der Vorstand dazu entschieden, Gesuche nur noch zwei Mal im Jahr zu behandeln.
Die Einreichefristen für Gesuche sind die folgenden:
·    Mittwoch, 24. Mai 2023, 17.00 Uhr
·    Mittwoch, 15. November 2023, 17.00 Uhr
Die Gesuche können über den Button "Gesuch um Unterstützungsbeiträge" elektronisch eingereicht werden und sie müssen zwingend folgende Unterlagen beinhalten:
·    Gesuch/Begründung
·    Projektbeschreibung
·    Darlegung der finanziellen Situation (z.B. Jahresrechnungen, Budget, Finanzierungsnachweise etc.)
Der Vorstand wird auf der Grundlage des Beitragsreglements die eingegangenen Gesuche prüfen und eine Beurteilung vornehmen. Dieses Vorgehen ermöglicht es dem Gemeindeverband die Vergaben bewusster, planbarer und möglichst fair für alle zu gestalten. Ungefähr einen Monat nach Ablauf der Einreichefrist wird über den Entscheid informiert. Verspätet eingereichte Gesuche werden nur wenn terminlich sinnvoll vorgetragen.

 


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