Stille Wahl Gemeindepräsident

  07.07.2021 , Uttigen

Am 28. November 2021 finden die Gemeindewahlen für die kommende Legislatur 2022 bis 2025 statt. Gemäss Artikel 4 des Organisationsreglements wählen die Stimmberechtigten im Majorzwahlverfahren den Gemeinde- und Gemeinderatspräsidenten in einer Person.

Gestützt auf Art. 50 des Reglements über die Urnenwahl kann dieser bei Wiederwahlen auch in stiller Wahl bestätigt werden. Der Gemeinderat hat die Kandidatur des Gemeindepräsidenten für die Wiederwahl den Stimmberechtigten 7 Monate vor Ablauf der Amtsdauer durch Publikation im Thuner Amtsanzeiger Nr. 21 vom 27. Mai 2021 publiziert. Innert der zehntätigen Frist wurde kein Begehren um eine Urnenwahl der Gemeindepräsidiums eingereicht.

Somit gibt der Gemeinderat bekannt, dass der amtierende Gemeindepräsident, Herr Beat Jakob Fischer, SVP, in stiller Wahl gewählt wurde.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote