Teilrevision Benützungsverordnung Gemeindeliegenschaften; Inkrafttreten

  02.12.2020 , Wattenwil

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wattenwil an seiner Sitzung vom 23. November 2020 die geringfügig angepasste Benützungsverordnung Gemeindeliegenschaften genehmigt hat. Die Änderungen betreffen die neu eingeführte Jugend- und Seniorenförderung, die Gebühren bei kurzfristigen Verzichtserklärungen, das Inkrafttreten und die Anpassung der Tarife an die heutige Praxis (Art. 7a, 14 und 34 sowie der Anhang II).

Die Benützungsverordnung Gemeindeliegenschaften tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2021 in Kraft. Die Verordnung mit den Tarifen kann unter www.wattenwil.ch/kultur/raumreservati onen oder am Schalter der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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