Öffentliche Mitwirkungsauflage

  06.03.2019 , Zwieselberg

Ortsplanungsrevision Zwieselberg – Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) und Gewässerschutzgesetz (GschG)
Der Gemeinderat Zwieselberg bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Ortsplanungsrevision Zwieselberg zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Anpassungen betreffen insbesondere die harmonisierten Begriffe und Messweisen des Baureglements (BMBV), die angepassten Gewässerräume (GschG), die Einzonung von Parzelle-Nr. 174 (Scheune) in die Wohnzone W2 sowie die Schaffung einer Weilerzone WZ im Gebiet «Obere Gasse».

Die Ortsplanungsrevision Zwieselberg liegt 30 Tage, vom 6. März 2019 bis und mit 5. April 2019 in der Gemeindeverwaltung Zwieselberg auf.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Zwieselberg, Hubel 46 D, 3645 Zwieselberg, zu richten.

Zwieselberg, 25. Februar 2019

Der Gemeinderat


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