Grabaufhebung Friedhof Forst-Längenbühl

  28.03.2024 Forst-Längenbühl, Forst-Längenbühl

Gräberfelderräumung
Gemäss Art. 25 Friedhof- und Bestattungsreglement können die Grabfelder (Erdbestattung) nach Ablauf einer Ruhedauer von mindestens 20 Jahren aufgehoben werden.

Die Friedhofkommission beabsichtigt, die Erdbestattungsgräber Nr. 94 –105 sowie die Urnengräber 4, 5, 6, 7 per Ende September aufzuheben.

Wir bitten die für die Gräber verantwortlichen Personen, sämtlichen Grabschmuck bis 31. August zu räumen. Grabsteine, die von Angehörigen übernommen werden möchten, können diese bis zu diesem Datum auf eigene Kosten durch Hänni Gartenbau AG (Tel. 033 356 41 76) entfernen lassen.

Bei Fragen steht Ihnen der Präsident der Friedhofkommission, Herr Peter Scheurer (Tel. 078 633 17 80), gerne zur Verfügung.

Information Grabbepflanzung
Wir danken allen Familienangehörigen und anderen Bekannten oder Beauftragen für die regelmässige Anpflanzung und Pflege der Gräber. Ein mit Blumen und Pflanzen angelegtes Grab ist immer auch ein Zeichen der Liebe und Erinnerung an die Verstorbenen.

Trotzdem bitten wir um Achtung, dass die Bepflanzung nicht über die Grabfassung herausragt. Sie helfen damit, dass die Pflanzen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden und nehmen gleichzeitig Rücksicht auf die ansehnliche Gestaltung des gesamten Friedhofareals.

Friedhofkommission Forst-Längenbühl


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