Beschlüsse des Stadtrates

  20.06.2024 Thun, Thun

Donnerstag, 13. Juni 2024, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun

1. Jahresrechnung und Jahresbericht 2023;  Genehmigung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 36 litera a und Artikel 40 litera i Stadtverfassung sowie nach Kenntnisnahme des Jahresberichts inklusive Jahresrechnung 2023,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Nachkredites von 165 965.05 Franken als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung 2023, Produktegruppe 38 Kulturelles, und von 107 473.91 Franken als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung 2023, SF Arbeitslosensozialfonds.
2. Kenntnisnahme der bewilligten Nachkredite von 18 958 984.04 Franken in der Kompetenz des Gemeinderates, davon sind alle gebunden.
3. Kenntnisnahme der bewilligten Nachkredite von 383 039.63 Franken in der Kompetenz der Direktion Finanzen Ressourcen Umwelt (gemäss SW 2), davon 67 694.52 Franken neu und 315 345.11 Franken gebunden.
4. Genehmigung der Jahresrechnung 2023:
4. Aufwand Gesamthaushalt
Fr. 286 625 558.63
4. Ertrag Gesamthaushalt
Fr. 292 911 901.18
4. Ertragsüberschuss Fr. 6 286 342.55
4. Aufwand Allgemeiner Haushalt
Fr. 267 175 178.37
4. Ertrag Allgemeiner Haushalt
Fr. 273 810 640.34
4. Ertragsüberschuss Fr. 6 635 461.97
4. Aufwand Spezialfinanzierung
Abwasseranlagen Fr. 7 469 132.85
4. Ertrag Spezialfinanzierung
Abwasseranlagen Fr. 6 791 007.61
4. Aufwandüberschuss Fr. 678 125.24
4. Aufwand Spezialfinanzierung
Abfallbeseitigung Fr. 6 543 027.82
4. Ertrag Spezialfinanzierung
Abfallbeseitigung Fr. 6 549 214.40
4. Ertragsüberschuss Fr. 6 186.58
4. Aufwand Spezialfinanzierung
Feuerwehr Fr. 3 091 019.19
4. Ertrag Spezialfinanzierung
Feuerwehr Fr. 3 383 701.17
4. Ertragsüberschuss Fr. 292 681.98
4. Aufwand Spezialfinanzierung
Parkinggebühren Fr. 2 198 013.22
4. Ertrag Spezialfinanzierung
Parkinggebühren Fr. 2 359 337.66
4. Ertragsüberschuss Fr. 161 324.44
4. Aufwand Spezialfinanzierung Parkplatzersatzabgaben Fr. 149 187.18
4. Ertrag Spezialfinanzierung Parkplatzersatzabgaben Fr. 18 000.00
4. Aufwandüberschuss Fr. 131 187.18
4. Ausgaben Investitionsrechnung
Fr. 14 317 430.81
4. Einnahmen Investitionsrechnung
Fr. 1 060 313.25
4. Nettoinvestitionen Fr. 13 257 117.56
5. Genehmigung des Jahresberichtes 2023.

2. Verwaltungsunabhängige Revisionsstelle 2025 bis 2028; Wahl und Auftragsvergabe externes Mandat für die Rechnungsprüfung (2025 bis 2028)

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 litera d Stadtverfassung und Artikel 18 Absatz 1 Finanzreglement und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 15. Mai 2024,
beschliesst:
1. Das Mandat als verwaltungsunabhängige Revisionsstelle zur Prüfung der Jahresrechnungen 2025 bis 2028 wird an die Firma BDO AG, Burgdorf, vergeben.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

3. Jahresbericht 2023. Stand der hängigen Motionen und Postulate per 29. Februar 2024; Kenntnisnahme und Abschreibungen Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 51 seines Geschäftsreglements und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 8. März 2024,
beschliesst:
1. Kenntnisnahme vom Stand der hängigen Motionen und Postulate.
2. Die Vorstösse Nr. 5, 7, 10, 14, 18, 27, 34,
37, 38, 43 und 44 gemäss vorliegendem Bericht werden abgeschrieben.

4. Gemeindeinitiative «Für bezahlbare Wohnungen (Thuner Wohn-Initiative)»; Annahme des Gegenvorschlags, Ablehnung der Initiative, weiteres Vorgehen

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 25 und 26 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 8. Mai 2024,
beschliesst:
1. Annahme des Gegenvorschlags zur Gemeindeinitiative «Für bezahlbare Wohnungen (Thuner Wohn-Initiative)».
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
Die Thuner Wohn-Initiative wurde durch das Initiativkomitee nach der Annahme des Gegenvorschlags zurückgezogen.

5. Erweiterung Primarschule Neufeld und Bau einer Doppelsporthalle, Durchführung der Planung und Projektierung; Bewilligung von zwei Verpflichtungskrediten für eine neue Ausgabe von gesamthaft 2,555 Millionen Franken für die Planung und Projektierung

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera g Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 15. Mai 2024,
beschliesst:
1. Für die Planung und Projektierung der Erweiterung Schulhaus Neufeld sowie des Neubaus einer Doppelsporthalle werden mit folgenden Teilbeschlüssen Kredite von insgesamt 2,555 Millionen Franken bewilligt:
1. a) Verpflichtungskredit in der Höhe von 1,124 Millionen Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2210.5040.008 (Bilanzkonto 14040.01.01) für die Planung und Projektierung des Schulhausneubaus Neufeld.
1. b) Verpflichtungskredit in der Höhe von 1,431 Millionen Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2220.5040.006 (Bilanzkonto 14040.01.01) für die Planung und Projektierung des Neubaus einer Doppelsporthalle Typ B
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

6. Verkehrsversuch Teilaufhebung Einbahnregime; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine neue Ausgabe von 1,3 Millionen Franken für einen Verkehrsversuch zur Teilaufhebung des Einbahnregimes

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 22. Mai 2024,
beschliesst:
1. Ablehnung eines Verpflichtungskredites von 1,3 Millionen Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung für einen Verkehrsversuch zur Teilaufhebung des Einbahnregimes.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

7. Thuner Kulturinstitutionen. Verpflichtungskredite 2025–2028; Bewilligung folgender Verpflichtungskredite für jährlich wiederkehrende Ausgaben der Stadt Thun für die Jahre 2025 bis 2028:

7. – Stadt- und Regionalbibliothek Thun: 548 800 Franken inkl. MWST 7. – Kunstmuseum Thun und Thun-Panorama: 772 000 Franken inkl. MWST 7. – Stiftung Schloss Thun: 185 000 Franken inkl. MWST . – Theater in Thun (vormals Kunstgesellschaft Thun): 130 500 Franken inkl. MWST 7. – Thuner Stadtorchester: 139 000 Franken inkl. MWST

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 litera d und Artikel 40 litera b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 15. Mai 2024,
beschliesst:
1. Bewilligung folgender Verpflichtungskredite für neue jährlich wiederkehrende Ausgaben zulasten der Erfolgsrechnung für die Jahre 2025 bis 2028, unter Vorbehalt der Zustimmung des Gemeindeverbandes Kulturförderung Region Thun und des Regierungsrates des Kantons Bern:
1. a) 548 800 Franken (inkl. MWST) für die Abgeltung der Leistungen zum Betrieb der Stadt- und Regionalbibliothek Thun.
1. b) 772 000 Franken (inkl. MWST) für die Abgeltung der Leistungen zum Betrieb des Kunstmuseums Thun und Thun-Panoramas.
1. c) 185 000 Franken (inkl. MWST) für die Abgeltung der Leistungen der Stiftung Schloss Thun zum Betrieb des Museumsschlosses.
1. b) 130 500 Franken (inkl. MWST) für die Abgeltung der Leistungen zum Betrieb des Theaters in Thun.
2. Bewilligung eines Verpflichtungskredites für neue jährlich wiederkehrende Ausgaben in der Höhe von 139 000 Franken (inkl. MWST) zulasten der Erfolgsrechnung für die Jahre 2025 bis 2028 für die Abgeltung der Leistungen zum Betrieb des Thuner Stadtorchesters.
3. Die Ziffern 1a und 1b dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieser Beschlüsse beauftragt.

8. Postulat P 01/2024 betreffend Rahmenbetreuung Schulkinder zeitnah verbessern; Thomas Rosenberg (Grüne), Fraktion Grüne vom 19. Januar 2024; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.

9. Postulat P 02/2024 betreffend Street-Workout-Anlage in Thun; Fraktion GLP/EVP/ EDU vom 19. Januar 2024; Beantwortung Das Postulat wird als erheblich erklärt.

10. Postulat P 03/2024 betreffend Einführung von gratis Menstruationsprodukten in Toiletten von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden; Marianna Oesch Bartlome (SP), SP-Fraktion, Fraktion Grüne, Fraktion GLP/EVP/EDU vom 19. Januar 2024; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

11. Postulat P 04/2024 betreffend finanzielle Mittel zur Umsetzung der Istanbul-Konvention; SAKO Sicherheit und Soziales vom 19. Januar 2024; Beantwortung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.

12. Interpellation I 01/2024 betreffend Erreichung des Netto 0 Zieles in der Verwaltung der Stadt Thun bis 2035; Mark van Wijk (FDP), Fraktion FDP/Die Mitte vom 19. Januar 2024; Beantwortung

Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.

13. Fragestunde F 11/2024 betreffend OPR Thun; Matthias Zellweger (Parteilos) vom 5. Juni 2024; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

14. Fragestunde F 12/2024 betreffend Primarschule Neufeld; Fraktion FDP/Die Mitte, Angelika Zimmermann (Die Mitte), vom 11. Juni 2024; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 14 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft 7, Ziffer 1a und 1b ist gemäss Artikel 39 litera d der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@ thun.ch).

Thun, 14. Juni 2024
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder Stadtratssekretär


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