Beschlüsse des Stadtrates

  11.07.2024 Thun, Thun

Donnerstag, 4. Juli 2024, 16.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Ersatzneubau Schutz und Rettung. Erwerb des Grundstückes Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 5250; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 6,02 Millionen Franken für den Erwerb des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Grundbuchblatt Nr. 5250 mit einer Fläche von 6500 Quadratmetern und Genehmigung der Abstimmungsbotschaft
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 32 Absatz 2 der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme des gemeinderätlichen Berichts vom 14. Juni 2024,
beschliesst:
1. Den Stimmberechtigten wird Zustimmung beantragt zu folgendem
Gemeindebeschluss:
Die Stimmberechtigten von Thun, gestützt auf Artikel 21 Absatz 1 litera c der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom 4. Juli 2024, beschliessen:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 6,02 Millionen Franken (inkl. Notariats-, Grundbuch- und Geometerkosten) als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2240.5000.007 (Bilanzkonto 14000.02.01) für den Erwerb des Grundstücks Thun 1 (Thun)- Gbbl. Nr. 5250 mit einer Fläche von 6500 Quadratmetern.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Die Abstimmungsbotschaft wird gemäss Entwurf genehmigt.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Zone mit Planungspflicht (ZPP) «Siegen thalergut»; Zonenplanänderung (Ein- und Umzonung) in die neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) «Siegenthalergut». Entwidmung zur Ermöglichung eines Landtauschs zur Sicherung der Errichtung eines öffentlichen Parks. Formeller Nachkredit zulasten der privaten Planungspartner
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 litera b, Artikel 40 litera h und Artikel 68 Absatz 1 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 14. Juni 2024,
beschliesst:
1. Verabschiedung der Zonenplanänderung Zone mit Planungspflicht (ZPP) «Siegenthalergut», beinhaltend: (*)
− Änderung Zonenplan I: Teil Thun 2002,
− Änderung Baureglement 2002, Anhang 2,
− Änderung Baureglement 2002, Anhang 3 sowie
− Erläuterungsbericht mit Beilagen.
2. Überführung des Grundstückes Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 4974 mit einer Fläche von 5125 Quadratmetern zum Buchwert von 1 Franken vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen (Entwidmung), unter dem Vorbehalt des Eintritts der Rechtskraft der Zonenplanänderung.
3. Bewilligung eines formellen Nachkredites von 200 000 Franken zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit-Nr. 1412.5290.017 (Bilanzkonto Nr. 14290.10.01), für die Arealentwicklung Siegenthalergut.
4. Der Gemeinderat wird beauftragt, im städtebaulichen Vertrag mit der Frutiger AG die Anzahl Veloabstellplätze wie folgt zu regeln: Pro Zimmer zu Wohnzwecken sind mindestens 1.25 Veloabstellplätze zu erstellen. Die Erstellung hat in einer für die Nutzenden sinnvollen Etappierung, in Abhängigkeit vom Baufortschritt der einzelnen Gebäude zu erfolgen.
5. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
6. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

3. Erschliessungsüberbauungsordnung Flugplatzstrasse; Änderung der baurechtlichen Grundordnung betreffend Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse»

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 litera b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 29. Mai 2024,
beschliesst:
1. Verabschiedung der Änderung der baurechtlichen Grundordnung betreffend
Überbauungsordnung (UeO) «Flugplatzstrasse», beinhaltend:(*)
− Zonenplanänderung Zone für Sportund Freizeitanlagen (ZSF) 101 1:1000, − Baureglementsänderung Zone für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) 101, − Überbauungsplan 1:500,
− Landabtretungsplan 1:500 sowie
− Erläuterungsbericht.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

4. Sanierung, Ausbau und Übernahme Flugplatzstrasse; Bewilligung eines Nachkredi- tes in der Höhe von 530 000 Franken zum Verpflichtungskredit vom 23. August 2018 für die Projektierung und Ausführung des Verkehrsinfrastrukturprojektes

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 68 Absatz 1 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 29. Mai 2024,

beschliesst:
1. Bewilligung eines Nachkredites von 530 000 Franken zulasten der Investitionsrechnung als Infrastrukturprojekt, Verpflichtungskredit-Nr. 2512.5010.056 (Bilanzkonto Nr. 14010.01.01), für die Sanierung, Ausbau und Übernahme der Flugplatzstrasse.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

5. Fuss- und Veloverkehr. Netzergänzung Bahnhof–Selve–Schwäbis; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine neue Ausgabe von 380 000 Franken für die Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens. Auftrag für die Ausarbeitung einer Abstimmungsvorlage über einen Rahmenkredit in der Grössenordnung von 20 bis 30 Millionen Franken für die Umsetzung der Thuner Velo-Initiative

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera g und Artikel 66 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 29. Mai 2024 / 14. Juni 2024,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 380 000 Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 1412.5290.031 (Bilanz-Konto Nr. 14290.10.01) für die Durchführung der zweiten Stufe des zweistufigen qualitätssichernden Verfahrens.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Ablehnung des Auftrags an den Gemeinderat, dem Stadtrat bis spätestens an der Juni-Sitzung 2025 des Stadtrates zuhanden der Stimmberechtigten eine Abstimmungsvorlage mit einem Rahmenkredit in der Grössenordnung von 20 bis 30 Millionen Franken zur Umsetzung der Thuner Velo-Initiative zu unterbreiten (inkl. Umsetzungsprogramm und Abstimmungsbotschaft).

6. Entwicklung Stadtquartier (ESP) Bahnhof Thun; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 1,3642 Millionen Franken für die Erarbeitung von Folgeprojekten nach Abschluss des «räumlichen Entwicklungsleitbildes»

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 14. Juni 2024
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 1,3642 Millionen Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 1412.5290.033 (Bilanz-Konto Nr. 14290.10.01) für die Erarbeitung des Betriebs- und Gestaltungskonzepts und des Vorprojekts Neugestaltung Bahnhof Thun, die Anpassung der Überbauungsordnung UeO h Aarefeld-Bahnhofplatz sowie die Erarbeitung des Freiraumkonzepts Stadtquartier Bahnhof Thun.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

7. Entwicklungsschwerpunkt ESP Thun Nord – Entwicklung eines neuen Stadtteils; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine neue Ausgabe von 1,34 Millionen Franken für die Planung und Koordination der Entwicklung sowie für eine neue Ausgabe von 350 000 Franken für die Planung und Koordination der verkehrlichen und infrastrukturellen Gesamterschliessung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 14. Juni 2024,

beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 1,34 Millionen Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 1412.5290.xxx für die Gesamtkoordination, Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens für das Haltestellenumfeld, die planungsrechtlichen Instrumente und die Kommunikation.
2. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 350 000 Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2512.5010.xxx (Bilanzkonto Nr. 14010.01.01) für die Planung und Koordination der verkehrlichen und infrastrukturellen Gesamterschliessung.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

8. Hofstettenstrasse 15 B. Teilsanierung Sulzberger-Gebäude. Ausführung; Bewilligung einer Anlage des Finanzvermögens von 570 000 Franken für den wertvermehrenden Teil der Massnahmen zur Teilsanierung

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 14. Juni 2024,
beschliesst: 1. Genehmigung von 570 000 Franken als Anlage des Finanzvermögens für den wertvermehrenden Teil der Sanierungsmassnahmen (Aktivierung auf Bilanzkonto 10840.30.01). 2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

9. Dringliche Interpellation I 05/2024 betreffend Realisierung Busspur Unterführung Frutigenstrasse; Peter Aegerter (SVP) vom 2. Mai 2024; Beantwortung
Der Interpellierende erklärt sich von der Beantwortung befriedigt.

10. Postulat P 06/2024 betreffend Prüfung von kurz- und mittelfristigen organisatorischen und baulichen Massnahmen zur Kühlung von städtischen Schulbauten; Mark van Wijk (FDP), Fraktion FDP/Die Mitte, SVP-Fraktion, Matthias Zellweger (Parteilos) vom 15. Februar 2024; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.

11. Postulat P 13/2024 für einen Verkehrsversuch mit weniger Stau, nicht mit mehr Stau; Sandro Badertscher (Parteilos), Marc Fritschi (Parteilos), Matthias Zellweger (Parteilos) und Mitunterzeichnende vom 13. Juni 2024; Beantwortung
Das Postulat wird abgelehnt.

12. Interpellation I 08/2024 betreffend notwendige Grundlagen für einen Verkehrsversuch; Sandro Badertscher (Parteilos), Marc Fritschi (Parteilos), Matthias Zellweger (Parteilos) und Mitunterzeichnende vom 13. Juni 2024; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung nicht befriedigt.

13. Fragestunde F 13/2024 betreffend Kultur- und Kongresszentrum Thun ab 2025 als stadteigene AG; Michelle Marbach (Grüne) vom 2. Juli 2024; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 13 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

(*)
Gegen die Geschäfte 2 und 3, jeweils Ziffer 1, kann gemäss Artikel 61 Absatz 1a des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Stimmrechtsbeschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Die Geschäfte 2 und 3, jeweils Ziffer 1, sind gemäss Artikel 38 litera b der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun, oder stadtkanzlei@thun.ch).

Thun, 5. Juli 2024
Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder
Stadtratssekretär




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