Gemeindeurnenabstimmung vom 23. März

  27.02.2025 Thierachern, Thierachern

Am Wochenende vom 23. März findet in der Gemeinde Thierachern eine Gemeindeurnenabstimmung über folgende Vorlage statt:

Ausbau und Sanierung Primarschulhaus Kandermatte: Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 785 000.– für Planungsarbeiten Bauprojekt (Bauprojekt SIA-Phase 32) inkl. Bauherrenvertretung

Wahlberechtigung
Das Gemeindestimmrecht besitzen alle in kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigten, sofern sie mindestens seit drei Monaten vor der Abstimmung in der Gemeinde Thierachern angemeldet und ordnungsgemäss im Stimmregister eingetragen sind. Das Stimmregister liegt vorschriftgemäss in der Gemeindeschreiberei Thierachern auf. Eintragungen oder Streichungen können bis spätestens Donnerstag, 20. März, verlangt werden. Stimmberechtigte, welche keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis Donnerstag, 20. März, 18.00 Uhr, ein Duplikat verlangen.

Stimmlokal und Öffnungszeiten
Sonntag, 23. März, von 10 bis 11 Uhr in der Gemeindeverwaltung Thierachern

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist analog den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen respektive Wahlen gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich. Die entsprechenden Weisungen sind auf dem amtlichen Rückantwortkuvert abgedruckt. Die Sendung ist der Post zu übergeben oder kann direkt der Gemeindeschreiberei abgegeben werden. Sie muss per Post bis spätestens Freitag, 21. März, 17 Uhr, im Besitz der Gemeindeverwaltung sein. Letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung ist am Samstag, 22. März, 17 Uhr. Später eingehende briefliche Stimmabgaben sind ungültig.

Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Auszähllokal
Die Auszählung findet im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung statt.

Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen, in den nächstfolgenden Ausgaben des Thuner Amtsanzeigers und unter www.thierachern.chpubliziert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.

Thierachern, 10. Februar 2025
Einwohnergemeinde Thierachern
Der Gemeinderat


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