Ordentliche Gemeindeversammlung

  24.04.2025 Seftigen, Seftigen

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Montag, 26. Mai 2025, 20.00 Uhr, Aula

Traktanden:
1. Genehmigung Jahresrechnung 2024; Beschlussfassung
2. Datenschutzbericht 2024; Kenntnisnahme
3. Reorganisation Regionale Bauverwaltung Westamt – Genehmigung Reglement Gemeindeunternehmen RegioBV Westamt; Beschlussfassung
4. Anpassungen Gemeindeordnung; Beschlussfassung
5. Genehmigung Kündigung Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern im Oberstufenzentrum Wattenwil per 31. Juli 2028; Beschlussfassung Genehmigung Beschulung der Oberstufen- Schülerinnen und -Schüler im Schulstandort Seftigen ab 1. August 2028; Beschlussfassung
Einführung Modell 4 mit Talentschulstandort; Kenntnisnahme
6. Hochwassermassnahmen Stampfimatt – Grundsatzentscheid Umsetzungsvariante und Genehmigung Projektierungskredit von Fr. 106 000.–; Beschlussfassung
7. Verschiedenes und Orientierungen

Die «Dorfzytig» mit Kurzerläuterungen zu den Versammlungsgeschäften wird jeder Haushaltung zugestellt. Das Reglement Gemeindeunternehmen RegioBV Westamt liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Die Jahresrechnung 2024 und die Unterlagen zu den übrigen Traktanden können ebenfalls bei der Gemeindeschreiberei eingesehen oder unter www.seftigen.ch/behördenpolitik/gemeindeversammlungabgerufenwerden. Exemplare der Jahresrechnung sind bei der Finanzverwaltung kostenlos erhältlich.

Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Beweismittel sind beizulegen und die Beschwerde hat einen Antrag zu enthalten. Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, gerechnet ab der erstmaligen Publikation (Art. 67a Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind von den Versammlungsteilnehmenden sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz).

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, wozu alle freundlich eingeladen sind. Stimmberechtigt sind Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen und mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Das Protokoll dieser Versammlung liegt spätestens zehn Arbeitstage nach der Versammlung während 20 Tagen bei der Gemeindeschreiberei Seftigen öffentlich auf und ist unter www.seftigen.cheinsehbar.Während der Auflage kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Im Anschluss an die Versammlung findet in der Aula ein Apéro statt, zu welchem alle freundlich eingeladen sind.
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote