Auflage Gemeindeversammlungsprotokoll
26.06.2025 HeiligenschwendiGemäss Art. 83 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2025 ab 27. Juni während dreissig Tagen zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Heiligenschwendi, 23. Juni 2025
Der Gemeinderat