Beschlüsse des Stadtrates
10.07.2025 ThunDonnerstag, 3. Juli 2025, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Schulkommission; Wahl von Philippe Marti (EDU) als 10. Schulkommissionsmitglied
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 litera c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 18. Juni 2025, beschliesst:
1. Philippe Marti, geb. 1978, Gymnasiallehrer, wohnhaft in Thun, wird als 10. Mitglied in die Schulkommission gewählt, und zwar ab 1. August 2025 und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2026 endenden Amtsdauer.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Entwicklung Sport- und Freizeitcluster Thun Süd; Bewilligung eines Verpflichtungskredits für eine neue Ausgabe von 1,05 Millionen Franken für ein qualitätssicherndes Verfahren und für das Verfahren zum Erlass von Planungsinstrumenten
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 13. Juni 2025, beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 1,05 Millionen Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 1412.5290.036 (Bilanz-Konto Nr. 14290.10.01) für die Entwicklung des Clusters für Sport- und Freizeitanlagen Thun Süd.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Überbauungsordnung (UeO) at «Bostudenzelg Bläuerstrasse»; Überbauungsordnung at «Bostudenzelg Bläuerstrasse» mit Änderung Zonenplan I, Teilzonenplan (TZP) «Bohnstaudenzelg» und Überbauungsplan UeO x «Bohnstaudenzelg»
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 litera c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 6. Juni 2025, beschliesst:
1. Verabschiedung der Überbauungsordnung (UeO) at «Bostudenzelg Bläuerstrasse», beinhaltend
– Überbauungsplan 1:500,
– Überbauungsvorschriften,
– Änderung Zonenplan I: Bauzonenplan, Teil Thun 2002,
– Änderung Überbauungsplan UeO x «Bohnstaudenzelg»,
– Änderung Teilzonenplan Bohnstaudenzelg sowie
– Änderung Zonenvorschriften zum Teilzonenplan «Bohnstaudenzelg» zuhanden der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung. (*)
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird beauftragt, im Rahmen der geplanten Wettbewerbsverfahren dafür zu sorgen, dass die Veloparkierung sinnvoll, effizient und kostengünstig mit mehr Spielraum (gedeckte An- und Kleinbauten auf allen Baubereichen, mehr als 30% der Abstellplätze ausserhalb der Gebäude) geplant und gestaltet werden kann.
4. Der Gemeinderat wird beauftragt, im Rahmen der geplanten Wettbewerbsverfahren mindestens 1.25 Veloabstellplätze pro Zimmer (½ Zimmer sind in der Addition pro Baueinheit mitzuzählen) als Zielgrösse im Wettbewerbsprogramm vorzugeben. Deren Erstellung hat in einer für die Nutzenden sinnvollen Etappierung, in Abhängigkeit vom Baufortschritt der einzelnen Gebäude zu erfolgen.
5. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
4. Konzeption und Umsetzung von Sofortmassnahmen zur Förderung des Veloverkehrs; Bewilligung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von 1,17 Millionen Franken
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 13. Juni 2025, beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 1,17 Millionen Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2512.5010.086 (Bilanzkonto Nr. 14010.01.01), für die Konzeption und Umsetzung von Sofortmassnahmen zur Förderung des Veloverkehrs.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
5. Postulat P 08/2025 betreffend Handyverbot an Thuner Volksschulen; Angelika Zimmermann (Die Mitte), Fraktion FDP/ Die Mitte vom 20. März 2025; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.
6. Interpellation I 02/2025 betreffend Verkehrssituation Innenstadt; Alice Kropf (SP), Fraktion SP vom 13. Februar 2025; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung nicht befriedigt.
7. Interpellation I 04/2025 betreffend Bekämpfung Quaggamuscheln im Thunersee; Angelika Zimmermann (Die Mitte) vom 13. Februar 2025; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
8. Interpellation I 05/2025 betreffend Stipendienfonds; Alois Studerus (Die Mitte), Fraktion FDP/Die Mitte vom 20. März 2025; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
9. Interpellation I 08/2025 betreffend Fremdenpolizeiakten aus der Zeit von 1934– 2002 von migrantischen Familien; Thomas Hiltpold (Grüne), Fraktion Grüne vom 20. März 2025; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung nicht befriedigt.
10. Interpellation I 03/2025 betreffend Reglement über Leistungen an die Mitglieder des Gemeinderates (LGR); Alois Studerus (Die Mitte) vom 13. Februar 2025; Beantwortung
Der Interpellierende erklärt sich von der Beantwortung befriedigt.
11. Fragestunde F 15/2025 betreffend Thuner Bildungsstrategie; Fraktion SVP vom 30. Juni 2025; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwor tet.
12. Fragestunde F 16/2025 betreffend Jugendparlament; Fraktion SVP vom 30. Juni 2025; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
13. Fragestunde F 17/2025 betreffend Tickets WEURO; Fraktion SVP vom 30. Juni 2025; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
14. Fragestunde F 18/2025 betreffend Velodiebstähle in Thun; Peter Aegerter (SVP) vom 30. Juni 2025; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
15. Fragestunde F 19/2025 betreffend Bostudenzelg/Bläuerstrasse und allgemein Überbauungen in Thun; Manon Jaccard (SP), Fraktion SP vom 1. Juli 2025; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
16. Fragestunde F 20/2025 betreffend Flughafen Belp; Fraktion Grüne vom 30. Juni 2025; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
17. Fragestunde F 21/2025 betreffend PFAS-Verschmutzung; Marianna Oesch Bartlome, Fraktion SP, vom 1. Juli 2025; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
18. Fragestunde F 22/2025 betreffend Temperaturen in Klassenzimmern; Angelika Zimmermann (Die Mitte) vom 1. Juli 2025; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann (ausser für Geschäft 3, Ziffer 1) gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft 1 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 2 bis 18 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
(*) Gegen das Geschäft 3, Ziffer 1 kann gemäss Artikel 61 Absatz 1a des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Stimmrechtsbeschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Das Geschäft 3, Ziffer 1 ist gemäss Artikel 38 litera c der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@ thun.ch).
Thun, 4. Juli 2025
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder
Stadtratssekretär