Beschlüsse des Stadtrates

  25.09.2025 Thun

Donnerstag, 18. September 2025, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun

1. Aktualisierung Rechtsgrundlagen Energie Thun AG; Reglement über die Energie- und Wasserversorgung sowie das Verhältnis der Stadt Thun zur Energie Thun AG vom 24. September 1999 (SSG 741.01; Totalrevision und neuer Titel). Reglement über die Konzessionsabgabe zur Nutzung des öffentlichen Grundes (Konzessionsabgabereglement, KonzR; SSG 743.1 [neues Reglement]; Genehmigung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 litera a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 13. August 2025, beschliesst:
1. Genehmigung des Reglements über die Konzessionsabgabe zur Nutzung des öffentlichen Grundes (Konzessionsabgabereglement; KonzR).
2. Genehmigung des Reglements über die Energie Thun AG (EnTAG-Reglement, EnTR) (mit Änderung in Artikel 1, Absatz 2, litera a).
3. Ziffer 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Entwicklung neuer Stadtplatz an der Aarestrasse; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine neue Ausgabe von 350 000 Franken für die Realisierung eines neuen Platzes
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 27. August 2025, beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 350 000 Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 1412.5650.001 (Bilanzkonto Nr. 14650.01.01) für die Realisierung eines neuen Platzes.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

3. Hallerstrasse 24, Oberstufe Strättligen; Gesamtsanierung und Erweiterung. Realisierungskredit; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 18,098 Millionen Franken und Genehmigung der Abstimmungsbotschaft
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 32 Absatz 2 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 13. August 2025, beschliesst:
1. Den Stimmberechtigten wird Zustimmung beantragt zu folgendem Gemeindebeschluss: Die Stimmberechtigten von Thun, gestützt auf Artikel 21 Absatz 1 litera c der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom 18. September 2025 beschliessen:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 18,098 Millionen Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2210.5040.010 (Bilanzkonto 14040.01.01) für die Ausführung der Gesamtsanierung und Erweiterung der Schulanlage Oberstufe Strättligen.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Die Abstimmungsbotschaft wird gemäss Entwurf genehmigt.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

4. Neubau Aussenwerkhof «Amerika». Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens (Workshopverfahren); Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine neue Ausgabe von 160 000 Franken inkl. Mehrwertsteuer für die Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens (Workshopverfahren)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera g Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. August 2025, beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 160 000 Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2230.592.001 (Bilanzkonto 14290.20.01) für die Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens (Workshopverfahrens) für den Neubau des Aussenwerkhofs «Amerika».
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

5. Gesuch Förderverein Ballsporthalle Thun; Gewährung eines zinslosen Darlehens in der Höhe von fünf Millionen Franken an den Förderverein Ballsport Region Thun zum Bau einer Ballsporthalle in Thun Süd
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 litera g Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 27. August 2025, beschliesst:
1. Genehmigung eines zinslosen Darlehens in der Höhe von fünf Millionen Franken (Verpflichtungskredit-Nr. 3412.5460.003, Bilanzkonto 14460.06.01) an den Förderverein Ballsport Region Thun. Das Darlehen ist ab Jahr elf seit der Gewährung in jährlichen Tranchen von 125 000 Franken rückzahlbar.
2. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt unter Vorbehalt des Nachweises der für die Realisierung des Projekts notwendigen Eigenmittel des Fördervereins.
3. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

6. Erwerb des Grundstückes Thun 1 (Thun)- Gbbl. Nr. 5257 an der Rütlistrasse als strategische Landreserve; Bewilligung einer Anlage in das Finanzvermögen von 4 908 770 Franken für den Erwerb des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 5257 mit einer Fläche von 5493 Quadratmetern
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera d Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. August 2025, beschliesst:
1. Bewilligung des Erwerbs des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 5257 mit einer Fläche von 5493 Quadratmetern zum Preis von 4 908 770 Franken (inkl. Notariats-, Grundbuch- und Geometerkosten) zulasten der Bilanz (Kontonummer 10800.10.01) als Anlage des Finanzvermögens.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

7. Vereinbarung mit dem Gemeindeverband Regionales Kompetenzzentrum Spiez (RKZ) betreffend Zivilschutzausbildung für die Jahre 2026 bis 2029; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von 152 000 Franken für die Jahre 2026 bis 2029
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 litera b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 6. August 2025, beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von 152 000 Franken als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung 2026 bis 2029.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

8. Interpellation I 07/2025 betreffend digitale Dienstleistungen der Verwaltung zugunsten der Thuner Bevölkerung mit spürbarem Mehrwert; Christoph Lauener (SVP), SVP-Fraktion vom 20. März 2025; Beantwortung Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.

9. Interpellation I 12/2025 betreffend «Was haben die Grube Buchholz und der geplante neue Werkhof in Allmendingen mit dem Ortsbildschutz zu tun?»; Sandro Badertscher, Marc Fritschi, Matthias Zellweger vom 12. Juni 2025; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 9 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft 1, Ziffer 1 und 2 ist gemäss Artikel 38 litera a und das Geschäft 5, Ziffer 1 gemäss Artikel 39 litera g der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@thun.ch).

Thun, 19. September 2025
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder
Stadtratssekretär


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