Beschlüsse des Stadtrates

  27.11.2025 Thun

Donnerstag, 20. November 2025, 17.15 Uhr,
Rathaus, Thun

1. Budget 2026 sowie Aufgaben- und Finanzplan 2026 – 2029; Genehmigung Budget 2026 sowie Kenntnisnahme Aufgaben und Finanzplan 2026 – 2029
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 literae a und b und Artikel 44 Absatz 2 der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 12. September 2025,
beschliesst:
1. Im Jahr 2026 sind folgende Gemeindesteuern zu erheben:
a) Steueranlage: Auf den Gegenständen der Kantonssteuer das 1,66-fache der für die Kantonssteuer geltenden Einheitsansätze.
b) Liegenschaftssteuer: 1,2 Promille des amtlichen Wertes.
2. Genehmigung Budget 2026 bestehend aus:

3. Der Aufgaben- und Finanzplan 2026 – 2029 wird zur Kenntnis genommen.
4. Ziffer 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum.
5. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Leistungsvereinbarung mit Thun-Thunersee Tourismus für die Jahre 2026 – 2029; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von Fr. 300 000.– inklusive MwSt. für die Jahre 2026 – 2029. Genehmigung der Leistungsvereinbarung mit dem Verein Thun-Thunersee Tourismus (TTST)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 5 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 40 litera b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 15. Oktober 2025, beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von Fr. 300 000.– inkl. MwSt. als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnungen 2026 – 2029 (Produktegruppe 1.9 Stadtmarketing und Kommunikation) für den Barbeitrag der Stadt Thun an den Verein Thun-Thunersee Tourismus.
2. Genehmigung der Leistungsvereinbarung mit dem Verein Thun-Thunersee Tourismus für die Jahre 2026 – 2029.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

3. Verkehrsregelung Innenstadt, Verkehrsdienst an Fussgängerstreifen 2026 – 2030; Bewilligung eines Verpflichtungskredites in der Höhe von Fr. 130 000.– als jährlich wiederkehrende Ausgabe und Genehmigung der Vereinbarung mit der GSG Bern GmbH
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 40 litera b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 29. Oktober 2025, beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 130 000.– als jährlich wiederkehrende Ausgabe für die Jahre 2026 – 2030 zulasten der Erfolgsrechnung, Spezialfinanzierung Parkinggebühren, Produktegruppe 4.4.
2. Genehmigung der Vereinbarung mit der Firma GSG Bern GmbH.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

4. Dringliches Postulat P 18/2025 betreffend Begrünung der Fassade des Parkhauses City West an der Aarestrasse; Franz Schori (SP), Thomas Hiltpold (Grüne), Adrian Christen (SP) vom 18. September 2025; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.

5. Dringliches Postulat P 19/2025 betreffend geplante bundesrätliche Verordnung zu Tempo 30 – Auswirkungen auf die Stadt Thun und Wahrung der Gemeindeautonomie; Fraktion SP vom 18. September 2025; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

6. Motion M 01/2025 betreffend Revision des  Parkplatzbewirtschaftungsreglements (PBR); Michelle Marbach (Grüne), Fraktion Grüne, Adrian Christen (SP), Fraktion SP, Jonas Baumann (EVP), Michael McGarty (glp), Lara Müller (die Mitte), Angelika Zimmermann (die Mitte), Sandro Badertscher (Parteilos) vom 12. Juni 2025; Beantwortung
Die Motion wird als erheblich erklärt.

7. Postulat P 09/2025 betreffend Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien in der öffentlichen Beschaffung; Manfred Locher (EDU), Nina Siegenthaler (SP), Thomas Bieri (SVP), Fraktionen GLP/EVP/EDU, Grüne, FDP/Die Mitte vom 12. Juni 2025; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.

8. Postulat P 13/2025 betreffend weniger private Sicherheitsdienste, mehr aufsuchende Sozial- und Konfliktarbeit; Alice Kropf, SP, Fraktion SP, Lara Müller, die Mitte, Noëmi Porfido und Cloe Weber, Grüne, vom 3. Juli 2025; Beantwortung
Das Postulat wird abgelehnt.

9. Postulat P 15/2025 betreffend Vertrauen  ist gut – Kontrolle ist besser; SVP-Fraktion vom 21. August 2025; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

10. Interpellation I 15/2025 betreffend Transparenz und finanzielle Beziehungen zwischen der Stadt Thun und der KKThun Betriebs AG; Michelle Marbach (Grüne), Fraktion Grüne, Sandro Badertscher (parteilos), Michael McGarty (glp), Vanessa Meier (glp) vom 3. Juli 2025; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 10 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft 1, Ziffer 1 und 2, ist gemäss Artikel 39 literae a und b der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustande gekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@thun.ch).

Thun, 21. November 2025

Stadtkanzlei Thun


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