Beschlüsse des Stadtrates
22.01.2026 ThunBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Beschlüsse des Stadtrates Freitag, 16. Januar 2026, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Wahl des Stadtratsbüros 2026; gemäss Artikel 14 und Artikel 20 Absatz 3 Geschäftsreglement Stadtrat a) Stadtratspräsidium (SP) b) Erstes Vizepräsidium (SVP) c) Zweites Vizepräsidium (Grüne) d) Zwei Stimmenzähler/-innen (FDP/Die Mitte und GLP / EVP / EDU) Gestützt auf die Wahlvorschläge der Fraktionen sowie auf die Beratungsergebnisse der Präsidienkonferenz vom 14. Dezember 2022 und vom 10. Januar 2023 und in Anwendung von Artikel 14 und Artikel 20 Absatz 3 des Geschäftsreglements des Stadtrats werden in das Stadtratsbüro 2026 gewählt:
– Stadtratspräsidentin Alice Kropf, SP
– Erster Vizepräsident Valentin Borter, SVP
– Zweite Vizepräsidentin Noëmi Porfido, Grüne
– Stimmenzähler Claude Schlapbach, FDP / Die Mitte
– Stimmenzählerin Franziska Eggenberg GLP / EVP / EDU
2. Stadträtliche Kommissionen 2026; Wahl der Präsidien und Vizepräsidien der Sachkommissionen Gestützt auf die Wahlvorschläge der Fraktionen sowie auf die Beratungsergebnisse der Präsidienkonferenz vom 14. Dezember 2022 und vom 10. Januar 2023 und in Anwendung von Artikel 20 Absatz 3 und Artikel 21 des Geschäftsreglements des Stadtrats werden für die Präsidien und Vizepräsidien der Sachkommissionen nachfolgend aufgeführte Personen gewählt.
Entgegen der durch die Präsidienkonferenz festgelegten Reihenfolge ergibt sich eine Änderung: Die Fraktionen SVP und GLP / EVP / EDU haben die vorgesehene Reihenfolge innerhalb der Sachkommission Sicherheit und Soziales (SAKO Si+So) in gegenseitigem Einverständnis abgetauscht. Anstelle der GLP / EVP / EDU besetzt die SVP das Präsidium im Jahr 2026, das Vizepräsidium verbleibt bei der GLP / EVP / EDU.
a) SAKO P+StE Präsident Peter Aegerter, SVP Vizepräsident Martin Allemann, SP
b) SAKO B+L Präsidentin Iris Lauper, Grüne Vizepräsidentin Vanessa Meier, GLP / EVP / EDU
c) SAKO BiSK Präsidentin Noëmi Porfido, Grüne Vizepräsident Reto Beutler, FDP / Die Mitte
d) SAKO Si+So Präsident Mathias Berger, SVP Vizepräsident Simon Badertscher, GLP / EVP / EDU
e) SAKO FiRU Präsident Michael McGarty, GLP / EVP / EDU Vizepräsidentin Malenka Schmutz, Grüne
3. Spezialkommission zur Behandlung der Motion M 01/2025 betreffend Revision des Parkplatzbewirtschaftungsreglements; Wahl der Kommissionsmitglieder und des Kommissionspräsidiums
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 35 Stadtverfassung und Artikel 21 Geschäftsreglement des Stadtrates, beschliesst:
1. In die Spezialkommission werden per sofort gewählt:
– Präsidentin: Michelle Marbach (Fraktion Grüne)
– Vizepräsident: Valentin Borter (Fraktion SVP)
– Anja Dolder (Fraktion Grüne)
– Mathias Berger (Fraktion SVP)
– Adrian Christen (Fraktion SP)
– Marianna Oesch Bartlome (Fraktion SP)
– Franziska Eggenberg (Fraktion GLP / EVP / EDU)
– Michael McGarty (Fraktion GLP / EVP / EDU)
– Lara Müller (Fraktion FDP / Die Mitte)
2. Das Sekretariat der Kommission wird durch die Abteilung Sicherheit geführt.
4. Wahlkommission; Wahl von Claudia Bucheli Berger (SVP) anstelle des zurückgetretenen Angel Okaside (SVP)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 litera c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 10. Dezember 2025,
beschliesst:
1. Von der Demission von Angel Okaside per 30. November 2025 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz wird Claudia Bucheli Berger, geb. 1971, von Zürich ZH, Sennwald SG und Malters LU, PD Dr. phil., Dozentin/ Sprachwissenschaftlerin, wohnhaft Blumenweg 1, 3604 Thun, als Mitglied in die Wahlkommission gewählt, und zwar ab 16. Januar 2026 und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2026 endenden Amtsdauer.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
5. Swiss Football Home; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von vier Millionen Franken als Investitionsbeitrag für den Bau des neuen Verbandszentrums des Schweizerischen Fussballverbands (SFV)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 litera c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 5. Dezember 2025,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites der Stadt Thun von vier Millionen Franken als Investitionsbeitrag, Verpflichtungskredit Nr. 1910.5660.001 (Bilanzkonto Nr. 14660.01.01) für den Bau des Swiss Football Home des Schweizerischen Fussballverbands (SFV).
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
6. Interpellation I 19/2025 betreffend Vereinfachung der Prozesse bezüglich Umsetzung Baureglement in der Stadt Thun; Mark van Wijk (FDP), Valentin Borter (SVP) und Fraktion FDP/Die Mitte vom 21. August 2025; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung nicht befriedigt.
7. Interpellation I 20/2025 betreffend Beteiligung der Stadt Thun an der Flughafen Bern AG; Fraktion Grüne vom 21. August 2025; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung nicht befriedigt.
8. Interpellation I 25/2025 betreffend Durchfahrtskontrolle bei Strassen mit Zubringer; Martin Allemann (SP), Fraktion SP, Fraktion GLP/EVP/EDU und Angelika Zimmermann (Die Mitte) vom 20. November 2025; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung nicht befriedigt.
9. Interpellation I 22/2025 betreffend städtische Unterstützung von Veranstaltungen;
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
10. Interpellation I 18/2025 betreffend Schutz vor PFAS; Mark van Wijk (FDP) und Fraktion FDP/die Mitte vom 21. August 2025; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
11. Fragestunde betreffend Brandschutzmassnahmen in öffentlichen Einrichtungen in der Stadt Thun; Franz Schori (SP) vom 12. Januar 2026; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
12. Fragestunde betreffend Baumersatz beim Kunstraum Satellit im Bereich des Guisanplatzes; Thomas Hiltpold (Grüne) vom 13. Januar 2026; Beantwortung
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglements des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 4 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 5 bis 12 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Das Geschäft 5, Ziffer 1 ist gemäss Artikel 39 litera c der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@ thun.ch).
Thun, 16. Januar 2026
Stadtkanzlei Thun
Bruno Huwyler Müller, Stadtschreiber
