Burgergemeinde Blumenstein
02.04.2026 BlumensteinOrdentliche Burgergemeindeversammlung
Mittwoch, 6. Mai 2026, 20.00 Uhr, im Singsaal, Schulhaus Blumenstein
Traktanden:
1. Genehmigung Verwaltungsrechnung 2025 sowie Bewilligung der erforderlichen Nachkredite
2. Verschiedenes und Orientierungen
Auflage
Die Unterlagen zu Traktandum 1 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Burgerschreiberei Blumenstein, Stockentalstrasse 2, 3638 Blumenstein, auf.
Rechtsmittel
Burgergemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) vom 6. Mai an bei der Regierungsstatthalterin von Thun schriftlich und begründet einzureichen.
Stimmrecht
In Burgergemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle Burger/innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, seit 3 Monaten in der Gemeinde, inklusive die Höfe Boden, Bühl, Hintereschli und Steinmoos, welche zur Einwohnergemeinde Pohlern gehören, wohnen.
Alle stimmberechtigten Burger/innen sind zur Teilnahme an diese Versammlung freundlich eingeladen.
Der Burgerrat
