Ordentliche Gemeindeversammlung
30.04.2026 Forst-LängenbühlMontag, 8. Juni 2026, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle,
Schulanlage Forst-Längenbühl
Dittligegg 1 A, 3636 Längenbühl
Traktanden:
1. Genehmigung Jahresrechnung 2025
2. Informationen des Gemeinderates
3. Verschiedenes
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (bei Wahlen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Jahresrechnung 2025 kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und ist auf der Homepage www.3636.ch aufgeschaltet.
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde haben, freundlich eingeladen.
Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.
Forst-Längenbühl, April 2026
Der Gemeinderat
