Inkraftsetzung teilrevidiertes Personalreglement per 1. Juli

  23.07.2026 Oberhofen

Der Gemeinderat hat am 27. Mai 2026, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums, die Teilrevision des Personalreglements beschlossen. Das fakultative Referendum wurde im Thuner Amtsanzeiger ordentlich publiziert.

Das Referendum wurde innerhalb der anberaumten Frist bis 6. Juli nicht ergriffen.

Das teilrevidierte Personalreglement tritt damit rückwirkend per 1. Juli 2026 in Kraft.

Die Inkraftsetzung wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) veröffentlicht.

Das teilrevidierte Personalreglement ist auf der Gemeindeverwaltung erhältlich und auf der Website der Gemeinde abrufbar.

Oberhofen, 16. Juli 2026
Der Gemeinderat


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