Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle per 31. Juli
21.08.2025 BurgisteinDer Grosse Rat des Kantons Bern hat eine Liberalisierung der Feuerungskontrolle für Anlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt beschlossen. Im Rahmen dieser Revision ändern sich auch die Zuständigkeiten für den Vollzug. Diese liegt ab 1. August 2025 neu beim Amt für Umwelt und Energie. Somit dürfen die Gemeinden ab diesem Datum dafür auch keine Gebühren mehr erheben; der Gebührentarif kann aufgehoben werden.
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Burgistein mit Beschluss vom 19. August 2025 den Gebührentarif für die Feuerungskontrolle rückwirkend per 31. Juli 2025 ersatzlos aufgehoben und damit ausser Kraft gesetzt hat.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Burgistein, 20. August 2025
Der Gemeinderat