Ausgabenbeschlüsse (gebundene Nachkredite)

  07.09.2023 Buchholterberg

Gemäss Art. 101 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern ist der Gemeinderat befugt, Ausgaben zu beschliessen, die die ordentliche Kreditzuständigkeit überschreiten, wenn bezüglich ihrer Höhe, des Zeitpunkts oder anderer Modalitäten kein Entscheidungsspielraum besteht. Nach Artikel 7 Absatz 2 des Organisationsreglements sind Nachkredite zu gebundenen Ausgaben zu publizieren, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt. Der Gemeinderat Buchholterberg hat folgenden Nachkredit zu gebundenen Ausgaben beschlossen:

Stellvertretung Gemeindeverwaltung für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 – 30. September 2023 und Auftrag zur Ausarbeitung Finanzplan 2023–2028 und Budget 2024; Nachkredit Fr. 152 130.– (Hinweis: Diese Kosten werden teilweise durch Krankentaggeldentschädigungen kompensiert).

Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden.

Der Gemeinderat


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